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   OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08   

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https://dejure.org/2008,5094
OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08 (https://dejure.org/2008,5094)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2008 - 1 UF 72/08 (https://dejure.org/2008,5094)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2008 - 1 UF 72/08 (https://dejure.org/2008,5094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 1666

  • fr-blog.com

    Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • fr-blog.com

    Sorgerechtsentzug unter Beachtung des Kindeswillens

  • recht21.com PDF

    Kindeswohl, Kindeswillen, Amtsermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666
    Berücksichtigung des Kindeswillens bei der Entscheidung über das Sorgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geplante Herausnahme des Kindes aus gefestigtem Lebensumfeld gegen dessen Willen - Sorgerecht weg!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei der Entscheidung über das Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 990
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737 ; vgl. auch Kammergericht, FamRZ 2004, S. 483).

    Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ).

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Es vermittelt daher keinen "ungebundenen Machtanspruch" der Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts gilt in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 155 ).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Im Rahmen der Anwendung der einfachgesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen für einen Entzug der elterlichen Sorge ist vor diesem Hintergrund eine verfassungskonforme Auslegung geboten und daher zum einen einzubeziehen, dass die Verfassung nach einer Beachtung entstandener kindlichen Bindungen verlangt (vgl. BVerfGE 68, 176 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Es vermittelt daher keinen "ungebundenen Machtanspruch" der Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts gilt in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 155 ).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Denn der Wille des Kindes ist grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit dies mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. BVErfGE 55, 171 ).
  • KG, 26.09.2003 - 3 UF 182/03

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für minderjährige Kinder: Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737 ; vgl. auch Kammergericht, FamRZ 2004, S. 483).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
    Denn eine Disqualifizierung des Kindeswillens kommt in diesen Fällen überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund von Manipulation der geäußerte Wille des Kindes die wirklichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend wiedergeben würde (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2001, S. 1057), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18

    Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB

    Bei annähernd gleicher Erziehungseignung beider Eltern kann der Wille des Kindes zwar ausschlaggebendes Kriterium sein; jedoch können die wohlverstandenen Kindesinteressen es auch rechtfertigen, von einem an sich nachvollziehbaren Kindeswillen abzuweichen (BVerfGE 55, 171, 182 = FamRZ 1981, 124; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990; Beschl. v. 29.12.2008 - 1 UF 11/09, nicht veröffentlicht).

    Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, denn nur so kann sich das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln (BVerfG FamRZ 2007, 105, 106; FamRZ 2007, 1078, 1079; FamRZ 2008, 845, 848; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Frankfurt am Main v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 263/17

    Unmaßgeblichkeit des beeinflussten Kindeswillens bei Anordnung des Wechselmodells

    Grundsätzlich ist also der Wille des Kindes nur dann zu berücksichtigen, wenn dies mit seinem Wohl vereinbar ist (BVerfGE 55, 171, 182 = FamRZ 1981, 124; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990; Beschl. v. 29.12.2008 - 1 UF 11/09 , nicht veröffentlicht).

    Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, denn nur so kann sich das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln (BVerfG FamRZ 2007, 105, 106; FamRZ 2007, 1078, 1079; FamRZ 2008, 845, 848; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Frankfurt am Main v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990).

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