Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1666 BGB
Sorgerechtsregelung zugunsten der Großeltern: Berücksichtigung des Willens eines 12jährigen Kindes - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1666, FGG 12, 50b
Sorgerechtsentzug, Kindeswille, kindliches Zeitempfinden, Amtsermittlung; Kindeswille, Sorgerechtsentzug
- Judicialis
BGB § 1666
- fr-blog.com
Befristung des nachehelichen Unterhalts
- fr-blog.com
Sorgerechtsentzug unter Beachtung des Kindeswillens
- recht21.com
Kindeswohl, Kindeswillen, Amtsermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666
Berücksichtigung des Kindeswillens bei der Entscheidung über das Sorgerecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geplante Herausnahme des Kindes aus gefestigtem Lebensumfeld gegen dessen Willen - Sorgerecht weg!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung des Kindeswillens bei der Entscheidung über das Sorgerecht
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 404 F 4422/07
- OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 990
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737 ;… vgl. auch Kammergericht, FamRZ 2004, S. 483).Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ).
- BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Es vermittelt daher keinen "ungebundenen Machtanspruch" der Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts gilt in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 155 ).
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ). - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Im Rahmen der Anwendung der einfachgesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen für einen Entzug der elterlichen Sorge ist vor diesem Hintergrund eine verfassungskonforme Auslegung geboten und daher zum einen einzubeziehen, dass die Verfassung nach einer Beachtung entstandener kindlichen Bindungen verlangt (vgl. BVerfGE 68, 176 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Es vermittelt daher keinen "ungebundenen Machtanspruch" der Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts gilt in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 155 ). - BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, da es sich nur so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ;FamRZ 2007, 1078 ; FamRZ 2008, 845 ; FamRZ 2008, 1737 ). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Denn der Wille des Kindes ist grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit dies mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. BVErfGE 55, 171 ). - KG, 26.09.2003 - 3 UF 182/03
Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für minderjährige Kinder: Maßgeblichkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737 ; vgl. auch Kammergericht, FamRZ 2004, S. 483). - BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Denn eine Disqualifizierung des Kindeswillens kommt in diesen Fällen überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund von Manipulation der geäußerte Wille des Kindes die wirklichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend wiedergeben würde (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2001, S. 1057), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich sind. - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00
GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer …
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18
Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB
Bei annähernd gleicher Erziehungseignung beider Eltern kann der Wille des Kindes zwar ausschlaggebendes Kriterium sein; jedoch können die wohlverstandenen Kindesinteressen es auch rechtfertigen, von einem an sich nachvollziehbaren Kindeswillen abzuweichen (BVerfGE 55, 171, 182 = FamRZ 1981, 124; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990; Beschl. v. 29.12.2008 - 1 UF 11/09, nicht veröffentlicht).Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, denn nur so kann sich das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln (BVerfG FamRZ 2007, 105, 106; FamRZ 2007, 1078, 1079; FamRZ 2008, 845, 848; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Frankfurt am Main v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990).
- OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 263/17
Unmaßgeblichkeit des beeinflussten Kindeswillens bei Anordnung des Wechselmodells
Grundsätzlich ist also der Wille des Kindes nur dann zu berücksichtigen, wenn dies mit seinem Wohl vereinbar ist (BVerfGE 55, 171, 182 = FamRZ 1981, 124; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990; Beschl. v. 29.12.2008 - 1 UF 11/09 , nicht veröffentlicht).Dieser Gesichtspunkt gewinnt mit zunehmendem Alter und zunehmender Einsichtsfähigkeit des Kindes an Bedeutung, denn nur so kann sich das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln (BVerfG FamRZ 2007, 105, 106; FamRZ 2007, 1078, 1079; FamRZ 2008, 845, 848; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Frankfurt am Main v. 13.11.2008 - 1 UF 72/08 = FamRZ 2009, 990).