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   OLG Frankfurt, 16.03.1984 - 1 UF 315/83   

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https://dejure.org/1984,3882
OLG Frankfurt, 16.03.1984 - 1 UF 315/83 (https://dejure.org/1984,3882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.1984 - 1 UF 315/83 (https://dejure.org/1984,3882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 1984 - 1 UF 315/83 (https://dejure.org/1984,3882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluß des Umgangsrechts; Auswirkungen auf Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1634 Abs. 2 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.05.1983 - 1 UF 58/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.1984 - 1 UF 315/83
    Eine einseitige Fixierung des Mädchens auf seine Mutter könnte sonst - langfristig - zu gewissen psychischen Fehlhaltungen führen (vgl. Senat in FamRZ 1983, 758/759; Friedrich Arntzen, Elterliche Sorge und persönlicher Umgang mit Kindern aus gerichtspsychologischer Sicht, 1980, Seite 27; Belchaus, Elterliches Sorgerecht, Kommentar zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge, 1980, Rn. 22 zu § 1634 BGB, Seite 98).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.1984 - 1 UF 315/83
    Das staatliche Wächteramt darf demgemäß die Umgangsbefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils nur ausschließen, wenn dies zum Wohle des Kindes unbedingt erforderlich ist (§ 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. dazu näher Bundesverfassungsgericht in FamRZ 1983, 872 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1993 - 6 UF 125/92

    Umgangsregelung für den nicht sorgeberechtigten Vater gegen den Willen von Mutter

    Das aber nimmt der beschließende 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main für seinen Zuständigkeitsbereich nicht hin: Auch er ist der in dem den Beteiligten mitgeteilten Beschluß des 1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16.03.1984 (FamRZ 84, 614) niedergelegten Auffassung, daß Scheidungswaisen auch der abwesende Elternteil zu erhalten ist; dies ist eine der Mutter "zuvorderst" obliegende Aufgabe.
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Hypothetische Einwilligung von Eltern in die

    Das subjektive Selbstbestimmungsrecht auf der einen und das auch objektiv-normativ zu beurteilende Kindeswohl (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 1984 - 1 UF 315/83 -, FamRZ 1984, S. 614) auf der anderen Seite sind daher in einer Gesamtschau zu einem angemessenen Ausgleich zu führen.
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