Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 276aF BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 4 EWGRL 577/85, § 3 HTürGG vom 16.01.1986
    Finanzierter Immobilienerwerb: Folgen des Widerrufs des Darlehensvertrages; Voraussetzungen der Annahme eines verbundenen Geschäfts; Schadensersatzanspruch des Verbrauchers wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung durch die Bank; Aufklärungs- und Hinweispflicht der Bank auf Grund eines Wissensvorsprungs

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 358 Abs. 3, 312, 355, 495; VerbrkrG §§ 3 Abs. 2, 9; HaustürWG §§ 1, 3
    Immobilienerwerb kein mit Darlehensvertrag verbundenes Geschäft bei Finanzierung durch Realkreditvertrag

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb - Rückabwicklung des als Haustürgeschäft wirksam widerrufenen Realkreditvertrages; Schadenersatzanspruch gegen Bank wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung und unterbliebener Aufklärung über Überteuerung des Kaufobjekts; "Schrottimmobilie"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Widerruf eines Darlehensvertrages

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Schrottimmobilien; Darlehensvertrag; Genehmigung; Vollmacht; Kreditvertrag; Haustürgeschäft; Haustürwiderruf; Widerruf; Bank; Aufklärungspflicht; Hinweispflicht; Wissensvorsprung; institutionalisiertes Zusammenwirken

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft sind grundsätzlich nicht als zu einer Einheit verbundene Geschäfte anzusehen

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden, 12.03.2004 - 3 O 108/03
  • OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06  

    Nichtige Vollmacht wg. Verstoß gg. Rechtsberatungsgesetz

    b) Wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, kommt ein solcher Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation - was das Berufungsgericht hier offen gelassen hat - nicht beim Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorlag (ebenso OLG Frankfurt/Main OLGR 2007, 185, 186; Hofmann WM 2006, 1847, 1851; Kulke NJW 2007, 360, 361; Staudinger NJW 2005, 3521, 3522; a.A. Thume/Edelmann BKR 2005, 477, 486; krit. auch Piekenbrock WM 2006, 466, 472; Roth WuB IV D. § 3 HWiG 2.06).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08  

    Einheitlichkeitswille zwischen unwirksamer Treuhändervollmacht und wirksamer

    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 26.9.2006, XI ZR 283/03, und vom 16.5.06, XI ZR 6/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2006, 9 U 78/04) für das Vorliegen eines Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren über das Anlageobjekt berufen.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 9 U 88/04  

    Finanzierter Immobilienkauf: Ausdrückliche Genehmigung eines schwebend

    Hierfür wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 29.12.2004 zu 9 U 45/04, vom 2.5.2006 zu 9 U 69/04, vom 9.5.2006 zu 9 U 71/05 und vom 16.8.2006 zu 9 U 78/04 - teilweise veröffentlicht unter www.rechtsprechung.hessen.de) erforderlich, dass die Immobilie sittenwidrig überteuert war und dass die Beklagte hiervon Kenntnis hatte.
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