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   OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 6 UF 233/99   

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OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 6 UF 233/99 (https://dejure.org/2000,13707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2000 - 6 UF 233/99 (https://dejure.org/2000,13707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 6 UF 233/99 (https://dejure.org/2000,13707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1037
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 27.11.2002 - 4 UF 242/02
    Sie dürfen daher insbesondere nur dann erlassen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur entgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen, die Interessen nicht mehr genügend wahren würde und eine Entscheidung im Sinne der zunächst vorläufigen Maßnahme wahrscheinlich ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 1240; OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1037).
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