Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Kannibale von Rotenburg II

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interessenabwägung bei Veröffentlichung eines Spielfilms über das Leben eines verurteilten Mörders

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  • kanzlei.biz

    Der Horrorfilm "Rohtenburg"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verfilmung der Straftat eines verurteilten Mörders - Kannibale von Rotenburg

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rohtenburg; Kannibale; Persönlichkeitsrecht; Film; Spielfilm; Horrorfilm; Kunstfreiheit; Filmfreiheit; Person der Zeitgeschichte; Zur Frage, wann ein Spielfilm, der die Straftat eines verurteilten Mörders zum Gegenstand hat, dessen Persönlichkeitsrechte rechtswidrig verletzen kann ("Kannibale von Rotenburg")

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)

    Auch ein verurteilter Mörder darf nicht erkennbar zur Hauptfigur eines Horrorfilms gemacht werden - Verbot des Spielfilms "Rohtenburg" bestätigt

  • Telemedicus (Ausführliche Zusammenfassung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch (Real-)Horrorfilm

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Spielfilm Rohtenburg verboten [Kanibale, Rohtenburg, Spielfim]

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  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Spielfilms Rohtenburg wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Spielfilms "Rohtenburg" bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spielfilm "Rohtenburg": Verbot bestätigt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Spielfilms "Rohtenburg"

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Spielfilm Rohtenburg verboten

Zeitschriftenfundstellen

  • ZUM 2008, 793



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08  

    Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZUM 2008, 793 veröffentlicht ist, bejaht einen Unterlassungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, da er durch die untersagten Handlungen in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werde.
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