Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 24 Abs 2 WoEigG, § 24 Abs 3 WoEigG, § 43 Nr 3 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte

  • IWW
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten einer Eigentümerversammlung

  • rechtsportal.de

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Jeder Eigentümer kann Aufnahme von bestimmten TOP verlangen!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    WEG; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentümerversammlung; Tagesordnung; Verwalter

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Tagesordnungspunkten in Eigentümerversammlung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Individualanspruch: Aufnahme von Tagesordnungspunkten

  • baurechtsurteile.de (Kurzinformation)

    WEG: Wohnungseigentümer kann Aufnahme eines Tagesordnungspunktes verlangen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsbeiratsvorsitzender kann bei pflichtwidriger Weigerung des Verwalters zur Aufnahme eines Tagesordnungspunkts die Tagesordnung gestalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Beirat die Tagesordnung ergänzen? (IMR 2008, 381)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tagesordnung: Kann ein Wohnungseigentümer die Aufnahme eines Punktes verlangen? (IMR 2008, 380)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 19 T 301/04
  • LG Darmstadt, 13.07.2005 - 13 T 301/04
  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 300
  • NZM 2009, 34
  • ZMR 2009, 133
  • BauR 2008, 1940
  • IMR 2008, 380
  • IMR 2008, 381



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11  

    Wohnungseigentum - Aufnahme eines Tagesordnungspunktes: Wahrung der Ladungsfrist

    (1) Grundsätzlich hat ein Miteigentümer zwar einen Anspruch auf Aufnahme einer Tagesordnungspunktes gemäß § 21 IV WEG, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht (OLG Frankfurt NZM 2009, 34; Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rz. 25; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 23 Rz. 84).

    Letzteres setzt lediglich voraus, dass sachliche Gründe dafür sprechen, den Punkt in der Eigentümerversammlung zu erörtern und darüber abzustimmen (OLG Frankfurt NZM 2009, 34; Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rz. 25; Riecke in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rz. 37).

  • LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09  
    Nach neuerer Auffassung, der sich auch die Kammer anschließt, kann jeder Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG- unabhängig vom dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung verlangen und dies notfalls mit Hilfe des Gerichts durchsetzten (vgl. dazu OLG Frankfurt Beschluss vom 18.08.2008 ZMR 2009, 133, Rn. 18 nach Juris).
  • LG Berlin, 26.01.2010 - 55 S 112/09  

    Wohnungseigentum - Jahresabrechnung entspricht nicht einer Bilanz nach HGB!

    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass der Anspruch gemäß § 21 Abs. 4 WEG unabhängig von dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG besteht (vgl. OLG Frankfurt v. 18.08.2008, 20 W 426/05, Rn. 18 bei juris).
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