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   OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11   

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https://dejure.org/2011,49051
OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11 (https://dejure.org/2011,49051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2011 - 5 UF 245/11 (https://dejure.org/2011,49051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 5 UF 245/11 (https://dejure.org/2011,49051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 59 Abs 1 FamFG, § 10 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG
    Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 59 Abs. 1; VersAusglG 10, 18 Abs. 2; FamFG 59 Abs. 1; VersAusglG 10, 18 Abs. 2
    Beschwerdebefugnis; Beschwerdeberechtigung; interner Ausgleich; Geringfügigkeit; Billigkeit; privater Versorgungsträger; Beschwerdeberechtigung, privater Versorgungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis; Beschwerdeberechtigung; Billigkeit; Geringfügigkeit; interner Ausgleich; privater Versorgungsträger - Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 11.08.2011 - 6 UF 82/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
    Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; ebenso bereits zu dem bis 31.08.2009 geltenden Recht: BGH, NJW 2003, 3772, für die Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger).

    Gerade angesichts der nach neuem Recht fehlenden Möglichkeit zur späteren Abänderung von Entscheidungen über Versorgungen, die nicht zu den Grundversorgungen nach § 32 VersAusglG gehören, gewinnt die Möglichkeit der privaten Versorgungsträger, die Gesetzmäßigkeit ihrer Versorgungsleistungen in einer zweiten Instanz wahren zu können, noch mehr an Bedeutung (Schwamb, FamFR 2011, 468).

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 251/10

    Begriff der Gleichartigkeit von Anrechten i.S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
    Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; ebenso bereits zu dem bis 31.08.2009 geltenden Recht: BGH, NJW 2003, 3772, für die Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger).
  • BGH, 27.08.2003 - XII ZB 33/00

    Beschwerdeberechtigung eines privatrechtlich organisierten Versorgungsträgers in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
    Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; ebenso bereits zu dem bis 31.08.2009 geltenden Recht: BGH, NJW 2003, 3772, für die Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
    Zunächst ist unter II. im zweiten Absatz die Konkretisierung der Bezeichnung der zugrunde liegenden Satzung nachzuholen, denn es ist bei der internen Teilung nach § 10 VersAusglG geboten, auch die Fassung oder das Datum der Versorgungsregelung zu benennen (BGH FamRZ 2011, 547).
  • OLG Saarbrücken, 14.04.2011 - 6 UF 28/11

    Versorgungsausgleich: Beteiligung der Höchster Pensionskasse am Verfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
    Ferner ist unter Abänderung von II. im vierten Absatz des Beschlusses das im Sinne von § 18 Abs. 3 VersAusglG geringfügige Anrecht der Antragstellerin in der Zulagenversicherung bei zutreffender Ermessensausübung gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG ebenfalls auszugleichen, denn die Pensions- und Zulagenversicherung sind gemeinsam ein gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 10 a EStG, das nur gemeinsam geteilt werden darf (ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.04.2011, 6 UF 28/11, FamRZ 2011, 1733; NJW-Spezial 2011, 422; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2011, 3 UF 53/11, unveröff.).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 3 UF 53/11

    Versorgungsausgleich trotz geringfügigem Ausgleichswert bei Zulagenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
    Ferner ist unter Abänderung von II. im vierten Absatz des Beschlusses das im Sinne von § 18 Abs. 3 VersAusglG geringfügige Anrecht der Antragstellerin in der Zulagenversicherung bei zutreffender Ermessensausübung gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG ebenfalls auszugleichen, denn die Pensions- und Zulagenversicherung sind gemeinsam ein gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 10 a EStG, das nur gemeinsam geteilt werden darf (ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.04.2011, 6 UF 28/11, FamRZ 2011, 1733; NJW-Spezial 2011, 422; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2011, 3 UF 53/11, unveröff.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2012 - 5 UF 381/10

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers

    Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; OLG Frankfurt, Beschl. vom 19.12.2011, 5 UF 245/11).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 5 UF 381/10

    Ausschluss wegen; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeberechtigung; Geringfügigkeit;

    Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641 ; OLG Frankfurt, Beschl. vom 19.12.2011, 5 UF 245/11).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2017 - 1 UF 288/16

    Steuerrechtliche Verknüpfung von gefördertem Altersvorsorgevermögen führt zur

    Diese steuerrechtliche Verknüpfung gebietet daher auch im Rahmen der Anwendung des § 18 VersAusglG eine gemeinsame Behandlung der Anrechte (vgl. OLG Zweibrücken, 6 UF 65/16, Beschluss vom 29.11.2016; juris.de; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1733; OLG Frankfurt, 5 UF 245/11, Beschluss vom 19.12.2011; juris.de), um unangemessene Nachteile auf Seiten der Eheleute zu vermeiden.
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