Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 59 Abs 1 FamFG, § 10 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG
Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamFG 59 Abs. 1; VersAusglG 10, 18 Abs. 2; FamFG 59 Abs. 1; VersAusglG 10, 18 Abs. 2
Beschwerdebefugnis; Beschwerdeberechtigung; interner Ausgleich; Geringfügigkeit; Billigkeit; privater Versorgungsträger; Beschwerdeberechtigung, privater Versorgungsträger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdebefugnis; Beschwerdeberechtigung; Billigkeit; Geringfügigkeit; interner Ausgleich; privater Versorgungsträger - Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 03.05.2011 - 244 F 1229/10
- OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 11.08.2011 - 6 UF 82/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; ebenso bereits zu dem bis 31.08.2009 geltenden Recht: BGH, NJW 2003, 3772, für die Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger).Gerade angesichts der nach neuem Recht fehlenden Möglichkeit zur späteren Abänderung von Entscheidungen über Versorgungen, die nicht zu den Grundversorgungen nach § 32 VersAusglG gehören, gewinnt die Möglichkeit der privaten Versorgungsträger, die Gesetzmäßigkeit ihrer Versorgungsleistungen in einer zweiten Instanz wahren zu können, noch mehr an Bedeutung (Schwamb, FamFR 2011, 468).
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 251/10
Begriff der Gleichartigkeit von Anrechten i.S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; ebenso bereits zu dem bis 31.08.2009 geltenden Recht: BGH, NJW 2003, 3772, für die Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger). - BGH, 27.08.2003 - XII ZB 33/00
Beschwerdeberechtigung eines privatrechtlich organisierten Versorgungsträgers in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; ebenso bereits zu dem bis 31.08.2009 geltenden Recht: BGH, NJW 2003, 3772, für die Beschwerdebefugnis privater Versorgungsträger).
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Zunächst ist unter II. im zweiten Absatz die Konkretisierung der Bezeichnung der zugrunde liegenden Satzung nachzuholen, denn es ist bei der internen Teilung nach § 10 VersAusglG geboten, auch die Fassung oder das Datum der Versorgungsregelung zu benennen (BGH FamRZ 2011, 547). - OLG Saarbrücken, 14.04.2011 - 6 UF 28/11
Versorgungsausgleich: Beteiligung der Höchster Pensionskasse am Verfahren; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Ferner ist unter Abänderung von II. im vierten Absatz des Beschlusses das im Sinne von § 18 Abs. 3 VersAusglG geringfügige Anrecht der Antragstellerin in der Zulagenversicherung bei zutreffender Ermessensausübung gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG ebenfalls auszugleichen, denn die Pensions- und Zulagenversicherung sind gemeinsam ein gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 10 a EStG, das nur gemeinsam geteilt werden darf (ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.04.2011, 6 UF 28/11, FamRZ 2011, 1733; NJW-Spezial 2011, 422; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2011, 3 UF 53/11, unveröff.). - OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 3 UF 53/11
Versorgungsausgleich trotz geringfügigem Ausgleichswert bei Zulagenversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 5 UF 245/11
Ferner ist unter Abänderung von II. im vierten Absatz des Beschlusses das im Sinne von § 18 Abs. 3 VersAusglG geringfügige Anrecht der Antragstellerin in der Zulagenversicherung bei zutreffender Ermessensausübung gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG ebenfalls auszugleichen, denn die Pensions- und Zulagenversicherung sind gemeinsam ein gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 10 a EStG, das nur gemeinsam geteilt werden darf (ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.04.2011, 6 UF 28/11, FamRZ 2011, 1733; NJW-Spezial 2011, 422; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2011, 3 UF 53/11, unveröff.).
- OLG Frankfurt, 16.01.2012 - 5 UF 381/10
Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers
Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641; OLG Frankfurt, Beschl. vom 19.12.2011, 5 UF 245/11). - OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 5 UF 381/10
Ausschluss wegen; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeberechtigung; Geringfügigkeit; …
Die Versorgungsträger haben nämlich neben eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 10.08.2011, 6 UF 82/11, mit zustimmender Besprechung Schwamb, FamFR 2011, 468; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 641 ; OLG Frankfurt, Beschl. vom 19.12.2011, 5 UF 245/11). - OLG Frankfurt, 02.01.2017 - 1 UF 288/16
Steuerrechtliche Verknüpfung von gefördertem Altersvorsorgevermögen führt zur …
Diese steuerrechtliche Verknüpfung gebietet daher auch im Rahmen der Anwendung des § 18 VersAusglG eine gemeinsame Behandlung der Anrechte (vgl. OLG Zweibrücken, 6 UF 65/16, Beschluss vom 29.11.2016; juris.de; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1733; OLG Frankfurt, 5 UF 245/11, Beschluss vom 19.12.2011; juris.de), um unangemessene Nachteile auf Seiten der Eheleute zu vermeiden.