Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- burhoff.de
Beförderungserschleichung, Tatbestandsvoraussetzungen
- openjur.de
§ 265a StGB
Zu den Voraussetzungen des Tatbestands der Beförderungserschleichung - Justiz Hessen
§ 265a StGB
Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige Urteilsfeststellungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 265a
Deliktscharakter und Verwirklichung des Tatbestands der Beförderungserschleichung
Kurzfassungen/Presse (6)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Fahrgast ohne Ticket muss kein Schwarzfahrer sein
- lto.de (Kurzinformation)
Ohne Ticket ist nicht gleich Schwarzfahren
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Schwarzfahren: Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Schwarzfahren keine Straftat?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren - OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit des Schwarzfahrens nach § 265a StGB
- lto.de (Kurzinformation)
Tragfähige Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen bedarf Feststellungen zu Fahrtbeginn, Kontrollumständen und Täterverhalten
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Überlastete Justiz: Schwarzfahrer behindern Schutz vor Jugendgewalt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.06.2008 - 7 Ns 51/08
- OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 3107
- NZV 2011, 150
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zu einem Erschleichen von …
Der Senat teilt nicht die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 20. Juli 2010 = NJW 2010, 3107), das Tatgericht müsse auch Ausführungen dazu machen, an welcher Haltestelle die/der Angeklagte in die Straßenbahn bzw. U-Bahn eingestiegen ist und welche Fahrtstrecke er/sie im Zeitpunkt der Kontrolle bereits zurückgelegt hat. - KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11
Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter
Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
