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OLG Frankfurt, 20.08.1987 - 15 W 64/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befangenheit eines mit dem Prozessbevollmächtigten des Klägers befreundeten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen; Befangenheit aufgrund von Spannungen zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 14.07.1987 - 1 O 309/83
- OLG Frankfurt, 20.08.1987 - 15 W 64/87
Papierfundstellen
- BauR 1988, 633
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Aurich, 30.08.1984 - 2 O 790/84
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.1987 - 15 W 64/87
Die in der Beschwerde angeführten Entscheidungen [des OLG München, VersR 1968, 207 und des LG Aurich, MDR 1985, 853] geben für die [Ansicht der] Bekl. nichts her.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - L 5 SKr 19/96
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen durch eine Partei wegen …
Vielmehr muß im Einzelfall geprüft werden, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muß, der Sachverständige stehe aufgrund persönlicher Beziehungen zu einem Beteiligten der Sache nicht mehr unparteiisch gegenüber (…vgl. Damrau, in: MüKo-ZPO, § 406 Rdnr. 5; BayObLG JR 1987, 115; OLG Frankfurt, BauR 1988, 633).Darüber hinaus ist auch zu beachten, daß ein Sachverständiger - worauf das OLG Frankfurt zu Recht hingewiesen hat (BauR 1988, 633) - Ruf und Ansehen aufs Spiel setzt, wenn er sich bei der Begutachtung von sachfremden Einflüssen leiten läßt, da Gutachten häufig auch von anderen fachkundigen Personen überprüft werden.
- OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 233/07
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei beruflicher …
Es ist nicht gerechtfertigt, anzunehmen, der mit einer Führungsperson befreundete medizinische Sachverständige stehe gewissermaßen in generellem Verdacht, dieser einen Gefallen erweisen zu wollen, indem er es vermeide, etwaige Pflichtverletzungen eines beliebigen, ihm unbekannten Mitarbeiters des Freundes offenzulegen, und stattdessen daran mitwirke, zum Nachteil geschädigter Patienten fehlerhafte Behandlungen zu vertuschen (in ähnlichem Sinne - für den Fall einer Freundschaft zwischen dem Sachverständigen und dem Prozessbevollmächtigten des Klägers - OLG Frankfurt, BauR 1988, 633).