Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 244 AktG, § 243 Abs 4 AktG, § 161 AktG
    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: ordnungsgemäße Leitung der Hauptversammlung; Erforderlichkeit von Rückstellungen in Erwartung von Schadenersatzansprüchen; Auslegung einer Einladung zur Hauptversammlung; Unrichtigkeit von Entsprechenserklärungen; Nichtigkeit der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 244, 243 Abs. 4, 161
    Auslegung der Einladung zur Hauptversammlung u.a.

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft wegen Fehlern in der Einladung und in der Sammlungsleitung; Anfechtbarkeit der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Wirksamkeit der HV-Beschlüsse der Deutschen Bank 2007

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahre 2007 überwiegend für wirksam erklärt

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Amtsniederlegung, Anfechtungsgründe, Ansatzfehler, Aufsichtsrat, Auslegung, Beschlussmängel, Bestellung, Bilanzansatz, Entlastung, Nachschieben, Rückstellungen, Satzung, Schadensersatzanspruch, Versammlungsleiter, Wahrscheinlichkeitsprognose

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 121, 134, 135, 161, 243 Abs. 4, § 244
    Zur Wirksamkeit der HV-Beschlüsse der Deutsche Bank AG 2007 ("Deutsche Bank")

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  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank AG obsiegt erneut

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärt Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahre 2007 überwiegend für wirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen unterlassender Bildung von Rückstellungen bei fehlender Bilanzrelevanz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2011, 24
  • WM 2011, 221



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 5 U 104/10  

    Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Großbank

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der bestehende Interessenkonflikt benannt werden, weswegen der BGH z.B. das bekannte Bestehen von "Vorwürfen" gegen ein Aufsichtsratsmitglied ohne nähere Darlegung nicht ausreichen ließ (Urteil vom 16.02.2009 - II ZR 185/07 - Kirch/Deutsche Bank, Hauptversammlung 2002, BGHZ 180, S. 9 ff., zitiert nach Juris, Rn. 22; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, WM 2011, S. 221 ff., zit. nach juris Rn. 166 ff. ).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.02.2009, II ZR 185/07, BGHZ 180, S. 9 ff., zit. nach juris, Rn. 9 ff.) genügt es, wenn der Notar in der Versammlung lediglich einen Entwurf - auch in Form nur für ihn lesbarer Kürzel oder unter Hinzuziehung von Protokollanten - erstellt und dann im Nachhinein das Protokoll in Reinschrift anfertigt, wobei Änderungen und Ergänzungen aus der Erinnerung des Notars ohne Weiteres möglich sind (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, WM 2011, S. 221 ff., zit. nach juris, Rn. 105 -Hauptversammlung der Beklagten 2007; Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 130 Rn. 11).

    Ergänzend wird auf die zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Urteil (S. 28 - 30) Bezug genommen (ebenso mit ausführlicher Begründung: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, zit. nach juris Rn. 106 ff. - zur Hauptversammlung der Beklagten 2007).

  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKo 18800/09  

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

    Die durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22.9.2005, BGBl. I S. 2802 eingeführte Neuregelung lässt es zu, nicht nur - wie schon zu vor weithin anerkannt - das Rederecht, sondern nunmehr auch das Fragerecht auch zeitlich zu beschränken (vgl. OLG Frankfurt AG 2011, 36, 41).

    Vielmehr muss hinzukommen, dass es sich aus Sicht des objektiv urteilenden Aktionärs um eine wesentliche Information handelt, die dann vorliegt, wenn der objektiv urteilende Aktionär ohne die vorherige ordnungsgemäße Erteilung der erfragten Information sich eine sachgerechte Meinung zur Beschlussvorlage nicht hätte bilden können (vgl. OLG Frankfurt AG 2011, 36, 42 f. - Deutsche Bank/Kirch; Göz in: Bürgers/Körber, AktG, Rdn. 8 zu § 243; Spindler NZG 2005, 825, 828; Veil AG 2005, 567, 569).

  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 262/08  

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und Entscheidungsgründen bei Aussetzung einer

    Die Entscheidung wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Oberlandesgericht Frankfurt 23 U 121/08 gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.

    Die Entscheidung über Wirksamkeit und Tragweite des Bestätigungsbeschlusses in dem Verfahren OLG Frankfurt 23 U 121/08 ist vorgreiflich im Sinne von § 148 ZPO.

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  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09  

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008

    Der Notar darf seine Wahrnehmungen auch noch danach im Einzelnen ausarbeiten und unterzeichnen (ebenso Urteil des Senats vom 05.07.2011, 5 U 104/10, AG 2011, S. 713 ff., zitiert nach Juris, Rn. 107- Hauptversammlung der Beklagten 2009; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, WM 2011, S. 221 ff., zitiert nach Juris, Rn. 105 - Hauptversammlung der Beklagten 2007; Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 130 Rn. 11).

    Sowohl nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 05.07.2011, 5 U 104/10, AG 2011, S. 713 ff., zitiert nach Juris, Rn. 112 ff., Beschluss vom 23.02.2010, 5 Sch 2/09, AG 2010, S. 596 ff., zitiert nach Juris, Rn. 62 ff.; ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, AG 2011, S. 36 ff., zitiert nach Juris, Rn. 107; Beschluss vom 13.12.2011, 5 AktG 2/11, S. 9) wie auch des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (a.a.O., Rdn. 18) ist die Versammlungsleitung durch den gewählten Aufsichtsratsvorsitzenden bis zur Rechtskraft eines kassatorischen Urteils rechtmäßig.

  • OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09  

    Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG

    88 Deshalb hat die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 19.06.2008 - 3-05 O 158/07, gegen die zu Az. 23 U 121/08 bei dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt ist, ein Aufsichtsratsmitglied sei ungeachtet der Nichtigkeit seiner Bestellung bis zum Widerruf der Bestellung oder Amtsniederlegung wie ein wirksam bestelltes Mitglied zu behandeln, in Teilen der Literatur Zustimmung gefunden (vgl. Happ, Festschrift Hüffer 2010, 293 ff (305)).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZR 215/10  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt, ZIP 2011, 24) hat die Beschlüsse zur Vorstands- und Aufsichtsratsentlastung (TOP 3 und 4) für nichtig erklärt, die Klagen im Übrigen abgewiesen und die Revision im Hinblick auf den gerügten Einladungsmangel zugelassen.
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