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   OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 2 UF 290/07   

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https://dejure.org/2007,7774
OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 2 UF 290/07 (https://dejure.org/2007,7774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2007 - 2 UF 290/07 (https://dejure.org/2007,7774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 2 UF 290/07 (https://dejure.org/2007,7774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1779 BGB, Art 6 GG
    Vormundschaft für minderjähriges Kind: Beachtlichkeit des väterlichen Willens bei der Auswahlentscheidung trotz Tötung der Kindesmutter durch den Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgängigmachung des Sorgerechtsentzugs bei Vorliegen eines konkreten Anlasses; Gesetzliches Wiederaufleben der elterlichen Sorge beim ursprünglich Berechtigten nach vorhergehendem Sorgerechtsentzug; Einrichtung einer Amtsvormundschaft mit der Folge der Aufnahme des ...

  • Judicialis

    BGB § 1779; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1779; GG Art. 6
    Auswahlrecht des sorgeberechtigten Vaters zur Bestimmung des Vormunds trotz dessen Verantwortlichkeit für die Tötung der Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1554
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 2 UF 290/07
    Bei einer Verletzung des Kindeswohles, für das ein bestimmtes nachteiliges Verhalten des Elternteils als Ursache feststeht, kommt es für die Frage des Sorgerechtsentzugs auch nicht auf den Grad der persönlichen Vorwerfbarkeit an (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1029-1031).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 UF 31/17

    Vormund für minderjährigen Flüchtling

    Allerdings ist der elterliche Wille auch beim Sorgerechtsentzug und somit auch beim Ruhen der elterlichen Sorge nicht völlig unbeachtlich (vergleiche OLG Frankfurt, FamRZ 2008, 1554; Palandt-Götz, aaO).
  • OLG Braunschweig, 17.03.2023 - 1 UF 2/23

    Auswahlkriterien; Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Elternwille;

    Überwiegend wird die Beschwerdebefugnis jedenfalls dann bejaht, wenn sich Eltern nach einem Sorgerechtsentzug im Beschwerdeverfahren nicht gegen den Entzug der elterlichen Sorge, sondern nur gegen die Auswahl des Vormunds wenden und dabei das Ziel der Bestellung eines nahen Verwandten weiterverfolgen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2022 - 20 UF 16/22 , juris Rn. 19; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14, juris Rn. 10 ff.; ohne Begründung ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 UF 232/11 , juris Rn. 14 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2007 - 2 UF 290/07 , juris Rn. 20 ff.).

    Bei der Auswahl eines Vormunds unter mehreren geeigneten Vormündern ist neben dem Willen der Eltern und dem des Kindes letztlich darauf abzustellen, welche Person den Bedürfnissen des Kindes voraussichtlich am ehesten gerecht werden kann ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2007 - 2 UF 290/07 , juris Rn. 27).

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