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   OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11   

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https://dejure.org/2011,14765
OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11 (https://dejure.org/2011,14765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2011 - 2 UF 481/11 (https://dejure.org/2011,14765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 2 UF 481/11 (https://dejure.org/2011,14765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung zur Inobhutnahme i.S. von § 42 SGB VIII; Voraussetzungen der Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter

  • Wolters Kluwer

    Familienrecht: Zustimmung zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

  • kanzleibeier.eu

    Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung zur Inobhutnahme i.S. von § 42 SGB VIII; Voraussetzungen der Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Entziehung des Sorgerechts ohne akute Gefährdung der Kinder

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konkrete Gefahr für Minderjährige nur wegen Alleingeburt? (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch fachgerichtliche Weigerung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Dieses "natürliche Recht" ist den Eltern nicht vom Staate verliehen, sondern wird von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 19.1. 2010 zu 1 BvR 1941/09, zitiert nach Juris, Tz. 28).

    Dabei verkennen sowohl das Jugendamt wie auch das Amtsgericht, dass die (negativen) Folgen der Trennung des Kindes aus seiner Herkunftsfamilie grundsätzlich bei der Ausübung der pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Inobhutnahme und des Sorgerechtsentzugs mitzubedenken sind (dazu BVerfG, FamRZ 2010, 528-530).

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Reine Befürchtungen für das Wohl der Kinder reichen für einen Sorgerechtsentzug oder eine Inobhutnahme gerade nicht aus, es müssen wenigstens konkrete Hinweise die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr in dem Sinne rechtfertigen, dass eine Weiterentwicklung des Geschehensablaufes in eine Schädigung des Kindes mündet (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 zu XII ZB 166/03, zitiert nach Juris, 3.b.; Diederichsen, in: Palandt, Kommentar zum BGB, 70. Aufl. 2011, Rn. 10 zu § 1666 BGB).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so BVerfG, ZKJ 2011, 133-135, zitiert nach Juris, Tz. 23, mit Verweis auf BVerfGE 72, 122, 137 f.; BVerfGE 24, 119, 144 f.; BVerfGE 60, 79, 91).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so BVerfG, ZKJ 2011, 133-135, zitiert nach Juris, Tz. 23, mit Verweis auf BVerfGE 72, 122, 137 f.; BVerfGE 24, 119, 144 f.; BVerfGE 60, 79, 91).
  • VG München, 14.04.2010 - M 18 E 10.1091

    Kein Anspruch auf Sperrung von Jugendamtsakten im Rahmen der Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Wie sich aus der vom Senat beigezogenen Akte des Jugendamts (vgl. zur Zulässigkeit Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss zu 12 ZB 11.1386 vom 2. Dezember 2011, zitiert nach Juris, Tz. 10; VG München, Beschluss zu M 18 E 10.1091 vom 14. April 2010, zitiert nach Juris, Tz. 13) ergibt, schlossen die Mitarbeiterinnen des Jugendamts aus einem Gespräch mit dem auch später zuständigen, bereits für die beiden älteren Kinder vorbefassten Familienrichter in Beisein des Herrn I am .
  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Wie sich aus der vom Senat beigezogenen Akte des Jugendamts (vgl. zur Zulässigkeit Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss zu 12 ZB 11.1386 vom 2. Dezember 2011, zitiert nach Juris, Tz. 10; VG München, Beschluss zu M 18 E 10.1091 vom 14. April 2010, zitiert nach Juris, Tz. 13) ergibt, schlossen die Mitarbeiterinnen des Jugendamts aus einem Gespräch mit dem auch später zuständigen, bereits für die beiden älteren Kinder vorbefassten Familienrichter in Beisein des Herrn I am .
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so BVerfG, ZKJ 2011, 133-135, zitiert nach Juris, Tz. 23, mit Verweis auf BVerfGE 72, 122, 137 f.; BVerfGE 24, 119, 144 f.; BVerfGE 60, 79, 91).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 CS 16.2181

    Kostentragung nach Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen

    Dass die Antragsteller in der konkreten Situation der Inobhutnahme letztlich Ls Mitnahme toleriert haben, ist nicht mit einem fehlenden Widerspruch gegen die Inobhutnahme gleichzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, B.v. 21.12.2011 - 2 UF 481/11 - juris LS 1; Kirchhoff in jurisPK-SGB VIII, § 42 Rn. 82; problematisch insoweit Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 6. Aufl. 2016, § 42 Rn. 31).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11

    Sorgerechtsverfahren: Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzugs bei gravierenden

    Da die Zustimmung des Vaters frei widerruflich ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 UF 481/11, juris), hat sein in erster Instanz erklärtes Einverständnis mit einer Bestellung des Jugendamts zum Vormund für S... und A... und Fortdauer ihrer Fremdunterbringung keinen Bestand mehr.
  • AG Schwäbisch Hall, 08.09.2021 - 2 F 495/21
    Ein derartiger Nachweis der Erziehungsfähigkeit kann Eltern nicht abverlangt werden; ebenso wenig reichen Zweifel an der Erziehungsfähigkeit aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.12.2011 - 2 UF 481/11 -, NJOZ 2012, 1627 (1630)).

    Insbesondere durch das Stillen und die damit verbundene Hormonausschüttung (Oxytocin) werden die Nähe und somit die Bindung zwischen Mutter und Kind gefördert (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.12.2011 - 2 F 481/11 -, NJOZ 2012, 1627 (1632)).

  • AG Schwäbisch Hall, 23.08.2021 - 2 F 495/21
    Denn durch das Stillen und die damit verbundene Hormonausschüttung (Oxytocin) werden die Nähe und somit die Bindung zwischen Mutter und Kind gefördert (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.12.2011 - 2 F 481/11 -, NJOZ 2012, 1627 (1632)).

    Ein derartiger Nachweis der Erziehungsfähigkeit kann Eltern nicht abverlangt werden; ebenso wenig reichen Zweifel an der Erziehungsfähigkeit aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2112.2011 - 2 UF 481/11 -, NJOZ 2012, 1627 (1630).

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