Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8a BGB, § 1632 Abs 1 BGB, § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 42 SGB 8
Familienrecht: Zustimmung zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung zur Inobhutnahme i.S. von § 42 SGB VIII; Voraussetzungen der Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Sorgerecht darf der Mutter nicht entzogen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung der Kinder im Haushalt der Mutter fehlen
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 28.11.2011 - 56 F 863/11
- OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung der Vormundschaft auf …
Da die Zustimmung des Vaters frei widerruflich ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 UF 481/11, juris), hat sein in erster Instanz erklärtes Einverständnis mit einer Bestellung des Jugendamts zum Vormund für S... und A... und Fortdauer ihrer Fremdunterbringung keinen Bestand mehr.
