Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8a BGB, § 1632 Abs 1 BGB, § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 42 SGB 8
    Familienrecht: Zustimmung zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung zur Inobhutnahme i.S. von § 42 SGB VIII; Voraussetzungen der Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht darf der Mutter nicht entzogen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung der Kinder im Haushalt der Mutter fehlen

Verfahrensgang

  • AG Eschwege, 28.11.2011 - 56 F 863/11
  • OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11  

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung der Vormundschaft auf

    Da die Zustimmung des Vaters frei widerruflich ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 UF 481/11, juris), hat sein in erster Instanz erklärtes Einverständnis mit einer Bestellung des Jugendamts zum Vormund für S... und A... und Fortdauer ihrer Fremdunterbringung keinen Bestand mehr.
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