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   OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 7/96   

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https://dejure.org/1996,5777
OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 7/96 (https://dejure.org/1996,5777)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.1996 - 20 W 7/96 (https://dejure.org/1996,5777)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 20 W 7/96 (https://dejure.org/1996,5777)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 571
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18

    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der

    aa) Auch bei jüngeren Kindern ist die persönliche Anhörung nach § 159 Abs. 2 FamFG im Umgangsverfahren grundsätzlich erforderlich, weil die Neigungen, Bindungen und der Wille des Kindes für die Entscheidung über den Umgang regelmäßig von Bedeutung sind (BGH FamRZ 1984, 1084, 1086; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 571; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1042, 1043; OLG Hamm FamRZ 1996, 421; OLG Köln FamRZ 1980, 1153; OLG München OLGZ 1980, 191; auch betreffend Umgang mit Großeltern: OLG Hamm FamRZ 2009, 996).
  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Dieser Auffassung hat sich der Senat auch für die Frage der Verzögerung infolge nach Fristablauf eingereichter Anträge im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens angeschlossen (Beschluss vom 26.03.1996 - 20 W 7/96).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 20 W 281/97

    Eigener Anspruch der Großeltern auf Umgang mit ihrem Enkel allein auf Grund der

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  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Das OLG Frankfurt a. M. (FamRZ 1997, 571) hat sich in Anlehnung an die Entscheidungen des OLG Köln (FamRZ 1980, 1153) und des BayObLG (FamRZ 1983, 948; 1984, 312) für eine Anhörung von Kindern ab etwa 3 Jahren ausgesprochen, weil, auch wenn sich Kinder in dieser Altersstufe noch nicht ausreichend artikulieren können, die Fühlungnahme mit ihnen und ihren Eltern Aufschlüsse über ihre Bedürfnisse und Empfindungen geben kann.
  • KG, 06.07.2000 - 17 UF 4612/00

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts; Voraussetzungen für die

    Nach Auffassung des Senats ist auch der Wille jüngerer Kinder grundsätzlich angemessen zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Frankfurt/M., FamRZ 1997, 571, m.w.N.); denn selbst wenn sich jüngere Kinder nur eingeschränkt artikulieren (können), kann die Begegnung und Fühlungnahme mit ihnen (und ihren Eltern) dennoch Aufschlüsse über ihre Bedürfnisse und Empfindungen geben.
  • OLG Frankfurt, 26.07.1999 - 6 UF 208/99
    Diese Handhabung entspricht nicht nur der ständigen Praxis des beschließenden Senats sondern auch der anderen Obergerichte - vgl. ohne OLG Hamm FamRZ 1997, 1550 Nr. 1129; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 688, OLG Ffm 20. Zivilsenat FamRZ 1997, 571.
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