Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 111 AktG, § 118 Abs 3 AktG, § 130 Abs 1 AktG, § 130 Abs 2 AktG, § 130 Abs 3 AktG
    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer Aufsichtsratsentlastung wegen unberechtigter Verweigerung der Auskunftserteilung zu einer den Vorstand betreffenden Frage; unterlassene Bildung einer Rückstellung zur Deckung einer hohen Klageforderung gegen die Gesellschaft sowie etwaig zu tragender Prozesskosten

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Auf die Bildung einer Rückstellung für ein Prozessrisiko kann in der Bilanz eines verklagten Unternehmens unter Umständen verzichtet werden

mehr
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auf die Bildung einer Rückstellung für ein Prozessrisiko kann in der Bilanz eines verklagten Unternehmens unter Umständen verzichtet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Entlastung des Aufsichtsrats wegen unberechtigter Verweigerung einer Auskunft in der Hauptversammlung; Pflicht einer Aktiengesellschaft zur Bildung einer Rückstellung für Prozessrisiko

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahre 2004 überwiegend wirksam

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Leo Kirch bildet das Bilanzrecht fort - Auf die Bildung einer Rückstellung für ein Prozessrisiko kann in der Bilanz eines verklagten Unternehmens unter Umständen verzichtet werden

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahre 2004 überwiegend wirksam

mehr
  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzansprüche bei verlorener Feststellungsklage: Keine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank: Aktionärsklage gegen 2004 gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse gescheitert

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahr 2004 waren überwiegend wirksam

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahre 2004 überwiegend wirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei guten Prozesschancen im Zivilprozess muss eine Aktiengesellschaft keine Rückstellung bilden

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzansprüche bei verlorener Feststellungsklage: Keine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 5 O 97/04
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08  

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 24.6.2009 (23 U 90/07) bereits für die Hauptversammlung 2004 der Beklagten hinsichtlich des Geschäftsjahres 2003 gleichfalls eine Pflicht zur Rückstellungsbildung verneint und dabei vor allem darauf abgestellt, dass es zum Aufstellungszeitpunkt nicht als wahrscheinlich erschien, dass die Voraussetzungen der haftungsausfüllenden Kausalität erfüllt sind.

    Als Grundsatz ist anerkannt, dass bei Nichtvorstandsmitgliedern nicht im Einzelnen die Vergütung mitgeteilt werden muss, wohl aber Vergütungsstrukturen zu offenbaren sind (vgl. MünchKommAktG-Kubis § 131 Rn 99; Senat, Urteil vom 24.6.2009, 23 U 90/07), was vorliegend im erforderlichen Umfang geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2008 - 5 U 171/06  

    Anfechtung- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer

    Es ist insoweit das Verfahren nicht auszusetzen, weil weder die Erfolgsaussicht der Anfechtungsklage (derzeit 23 U 90/07 Oberlandesgericht Frankfurt am Main) aus dem Vortrag der Klägerin beurteilt werden kann, noch sich ein ausreichendes Aufschubinteresse der Kläger ergibt.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09  

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008

    Wie das hiesige Oberlandesgericht bereits mehrfach und auch der Bundesgerichtshof entschieden haben, sind angesichts der Bilanzsumme der Beklagten in diesem Zusammenhang möglicherweise bestehende Schadensersatzverpflichtungen ohne Relevanz bzw. ist eine Rückstellung nicht geboten (BGH, Nichtzulassungsbeschluss vom 11.10.2010, II ZR 93/08, zitiert nach Juris, Rn. 5 m.w.N., Senat, Urteile vom 7.11.2006, 5 U 109/05 und 18.3.2008, 5 U 171/06; außerdem: OLG Frankfurt Urteile vom 24.6.2009, 23 U 90/07 und 28.10.2010, 17 U 176/07).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09  

    Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG

    Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zu Recht darauf hingewiesen, die vom Senat im Verfahren 5 U 144/09 beanstandete Textstelle der Einladung sei jahrelang unbeanstandet verwendet worden und die Frage, ob der behauptete Einladungsmangel zur Nichtigkeit auf der jeweiligen Hauptversammlung der Beklagten gefasster Beschlüsse führt, zunächst in - frühere Hauptversammlungen betreffenden - vorangegangenen Entscheidungen anderer Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main abweichend beurteilt worden (vgl. Urteil vom 28.10.2008 - 17 U 176/07, Juris-Rz. 115; Urteil vom 24.06.2009 - 23 U 90/07, AG 2009, 542, Juris-Rz. 68; Beschluss vom 08.06.2009 - 23 W 3/09, AG 2009, 549, Juris-Rz. 13).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht