Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 GKG, § 29 Nr 1 GKG, § 29 Nr 2 GKG, § 31 Abs 3 GKG, § 122 Abs 1 Nr 1 Buchst a ZPO
    Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf die Verpflichtung zur Tragung von Gerichtskosten nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Übernahme der Kosten durch eine Partei nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 12 O 333/09
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 2049



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 18 W 217/12  

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Im Hinblick darauf, dass der Anwendungsbereich des § 122 I ZPO - anders, als § 31 III GKG - im Wortlaut gerade nicht auf den Entscheidungsschuldner beschränkt ist, wird abweichend die Auffassung vertreten, die Vorschrift des § 122 I ZPO finde auch auf den Übernahmeschuldner Anwendung (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1076, OLG Frankfurt [3. Senat für Familiensachen], AGS 2012, 184 und NJW 2012, 2049).
  • OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 153/11  

    Kostenhaftung des Übernahmeschuldners bei Prozeß-/ Verfahrenskostenhilfe und

    Ob Letzterer trotz bewilligter Verfahrenskostenhilfe von der Landeskasse in Anspruch genommen werden kann, ist vielmehr allein in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO geregelt, dem auch keine Differenzierung zwischen Entscheidungsschuldner einerseits und Übernahmeschuldner andererseits zu entnehmen ist (KG, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O. sowie Beschluss vom 24.11.2011 - 3 U 298/10 - juris).
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