Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 4 U 70/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 17 Abs 1 BeurkG, § 14 Abs 1 S 2 BNotO
Notarhaftung: Absicherung von Grundstückskäufern im Hinblick auf Erschließungskosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Notars wegen unzureichender Belehrung über Vorliegen einer ungesicherten Vorleistung (Erschließungskosten) bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Notar; Amtspflicht; Amtspflichten; Beurkundung; Kaufvertrag; Vertrag; Grundstück; Vorleistung; Risiko
Verfahrensgang
- LG Gießen, 24.02.2005 - 4 O 116/04
- OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 4 U 70/05
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07
Bauträger - Doppelte Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherter Vorleistung
Der erkennende Senat hat diese Rechtsauffassung, die das Berufungsgericht schon in einem früheren Urteil (vom 25. Januar 2006 - 4 U 70/05) vertreten hat, bereits in seinem (nicht mit Gründen versehenen) Beschluss vom 1. August 2007 gebilligt, durch den die Nichtzulassungsbeschwerde der dort verklagten Notare zurückgewiesen worden ist (III ZR 45/06; Kapsa ZNotP 2007, 402, 403). - OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 4 U 190/06
Bauträger - Hinweispflichten des Notars bei besonderer Vertragsgestaltung
Der Senat hält an seiner im Parallelprozess 4 U 93/05 im Urteil vom 9.11.2005 sowie im Urteil vom 25.1.2006 in dem Verfahren 4 U 70/05 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass beim Kauf eines noch nicht erschlossenen Baugrundstückes mit der Verpflichtung des Verkäufers zur Tragung der Erschließungskosten die volle Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine ungesicherte Vorleistung darstellt, über deren Bedeutung der Notar die Parteien belehren muss.
