Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 114 ZPO
Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Unzulässige Beweisantizipation durch Verwertung von Gutachten nach Aktenlage im Arzthaftungsprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 114
Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im Verfahren der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen) Zu den Voraussetzungen einer Beweisantizipation - Verneinung der Erfolgsaussicht - bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens im Arzthaftungsprozess.
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 07.12.2009 - 9 O 334/09
- OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens …
Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.01.1998, 5 W 9/98; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2010, 22 W 5/10; OLG Köln VersR 1990, 311).
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