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   OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11   

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https://dejure.org/2011,14153
OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11 (https://dejure.org/2011,14153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2011 - 20 W 248/11 (https://dejure.org/2011,14153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 (https://dejure.org/2011,14153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine zerstrittene Zweimann-GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29
    Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine zerstrittene Zweimann-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Notgeschäftsführer, Zwei-Personen-GmbH, Zweimann-GmbH

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Berufung eines GmbH-Notgeschäftsführers bei entsprechender Anwendung des § 29 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesellschafterstreit: Bestellung eines Notgeschäftsführers ist nur ultima ratio

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 1277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05

    Gesellschaftsrecht: Voraussetzungen der Bestellung eines Notgeschäftsführers für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11
    Dabei ist es allerdings im Grundsatz nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, Differenzen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu entscheiden, da der Gesetzgeber die Autonomie der Gesellschaften schützt, indem er deren rechtliche Verhältnisse weitgehend der vertraglichen Gestaltung und der Entscheidung der Gesellschaftsorgane überlässt, so dass die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen darf (vgl. insgesamt Beschluss des erkennenden Senats vom 27.07.2005, Az. 20 W 280/05, mwN., zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2011 - 3 W 119/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH

    Die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht ist ein schwerwiegender hoheitlicher Eingriff in die Gesellschaftsautonomie, der deshalb nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen kann (OLG Frankfurt Beschlüsse vom 27. Juli 2005 _ 20 W 280/2005 _ und 26. Mai 2011 _ 20 W 248/11 -, zitiert nach Juris).

    Ein hoheitlicher Eingriff durch das Registergericht kommt erst in Frage, wenn dieser Versuch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entweder von vorneherein nicht in Betracht kommt oder sich nach entsprechenden Initiativen als erfolglos erweist (OLG Frankfurt Beschluss vom 26. Mai 2011 aaO).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 309/13

    Antragsrechts Staatsanwaltschaft auf Notgeschäftsführerbestellung

    Grundsätzlich kann das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 09.01.2001, Az. 20 W 421/2000, vom 27.07.2005, Az. 20 W 280/05, vom 26.05.2011, Az. 20 W 248/11, jeweils zitiert nach juris, und vom 26.07.2011, Az. 20 W 241/11, nicht veröffentlicht, jeweils m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 12.08.1998, Az. 3Z 456/97; BGH, Urteil vom 20.12.1982, Az. II ZR 110/82, Rn. 13; zitiert jeweils nach juris; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 2013, 5. Aufl., § 6 Rn. 43; Ellenberger in Palandt, BGB, 73. Aufl., 2014, § 29 BGB, Rn. 1; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, vor § 35, Rn. 13; kritisch insoweit Kögel, NZG 2000, 20 ff. und GmbHR 2012, 772 ff.; Marsch-Barner/Diekmann, in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 3, 4. Aufl. 2012, § 42, Rn. 33: nur bei mitbestimmten Gesellschaften gemäß § 85 AktG).
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