Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 20 W 125/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1582
  • MDR 1998, 444



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Schleswig, 15.03.2006 - 2 W 16/06  

    Notarrecht - Notar hat zu prüfen und entscheiden, wer Empfangsberechtigter ist

    Bei begründeten Zweifeln über die Person des Empfangsberechtigten hat der Notar den hinterlegten Betrag vorläufig in Verwahrung zu nehmen, bis die als empfangsberechtigt in Betracht kommenden Personen übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben, oder die Frage der Empfangsberechtigung im Zivilprozess entschieden ist (KG DNotZ 1999, 994, 998; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1582, 1583; OLG Hamm DNotz 1994, 120, 122; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 15 Rn. 68).
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