Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohung mit der Zufügung erheblicher Schmerzen durch Polizeibeamte zur Erlangung von Angaben eines Beschuldigten über den Aufenthaltsort eines entfürten Kindes - Vernehmung ohne Hinzuziehung eines Verteidigers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Amtshaftung; Amtspflichtverletzung; Menschenwürde; Würde; Zwang; Folter; Folterverbot; Geldentschädigung; Schmerzensgeld; Schmerzen; Polizei; Verhör; Vernehmung; EMRK; Verteidiger; Rechtsanwalt; Anwalt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Verbotene Vernehmungsmethoden begründen nicht ohne weiteres einen Schmerzensgeldanspruch des Straftäters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mörder von Bankiersohn: Keine Prozesskostenhilfe

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 2494



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07  

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 2007 - 1 W 47/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05  

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.8.2006 und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit Beschluss vom 28.2.2007 (Az.: 1 W 47/06) diesen Antrag zurückgewiesen hatten, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19.2.2008 (Az.: 1 BvR 1807/07, Bl. 477 ff. d.A.) entschieden, dass der Beschluss des OLG Frankfurt am Main den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletze.
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