Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2010 - 6 W 91/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anwaltszwang für sofortige Beschwerde gegen Verfügungsantrag zurückweisenden Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer einstweiligen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Umfang des Anwaltszwangs

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Verfügungsantrag zurückweisenden Beschluss unterliegt dem Anwaltszwang

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2010 - 3 O 247/10
  • OLG Frankfurt, 28.06.2010 - 6 W 91/10

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 31



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Wird zitiert von ...  

  • KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11  

    Wettbewerbsrecht - Abmahnungen im Immobilienbereich mit Gewinnerzielungsabsicht?

    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen: OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht: OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
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