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   OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06   

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https://dejure.org/2006,9363
OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06 (https://dejure.org/2006,9363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2006 - 3 UF 238/06 (https://dejure.org/2006,9363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2006 - 3 UF 238/06 (https://dejure.org/2006,9363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, Art 8 MRK
    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts bei Umzug des betreuenden Elternteils ins Ausland; Achtung des Familienlebens bei Übertragung des alleinigen Sorgerechts

  • Judicialis

    BGB § 1671

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Zu den Erwägungen, die im Rahmen der Übertragung der elterlichen Sorge zu berücksichtigen sind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kleinkind; Verteilung des Sorgerechts bei einem im Ausland wohnenden Elternteil; Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06
    Soweit dem Antragsteller kein Mitsorgerecht verbleibt, liegt das an den oben und auch im angefochtenen Beschluss im einzelnen ausgeführten besonderen Gründen des hier vorliegenden Falles, auf die nach der Rechtsprechung des EuGH abzustellen ist (FamRZ 2004, 1456).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06
    Er hat insoweit dieses Recht als vorrangig gegenüber dem Recht des anderen Elternteils auf mühelosen Umgang gesehen (vgl. FamRZ 1987, 356, 358; 1990, 392, 393).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06
    Eine solche Auffassung lässt sich nicht aus dem Wortlaut und dem Gesetzeszweck des § 1671 BGB ableiten (Bundesverfassungsgericht, a. a. O.; BGH FamRZ 1999, 1646, 1647).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06
    Er hat insoweit dieses Recht als vorrangig gegenüber dem Recht des anderen Elternteils auf mühelosen Umgang gesehen (vgl. FamRZ 1987, 356, 358; 1990, 392, 393).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06
    Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (Bundesverfassungsgericht FamRZ 2004, 354, 355).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 3 UF 54/07

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung bei Fehlen eines

    Es kann nicht vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel für das Kind die beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist (vgl. auch ständige Rechtsprechung des Senats; u. a. Beschluss vom 10.01.2005, 3 UF 194/04, Beschluss vom 20.04.2004, 3 UF 72/04; Beschluss vom 28.11.2006, 3 UF 238/06).
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