Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.2007 - 18 W 275/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO, Teil 3 Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung - ungekürzte Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG bei Anfall einer Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten; Anrechnung?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kosten, Gebühr; Kostenfestsetzung; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; Anrechnung

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 29.10.2007, Az.: 18 W 275/07 (Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren)" von VorsRiLG Heinz Hansens, original erschienen in: RVGreport 2007, 476 - 477.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Anrechnung der Geschäftsgebühr in der Kostenfestsetzung bei Beendigung des Verfahrens durch Vergleich" von Horst-Reiner Enders, original erschienen in: JurBüro 2008, 184 - 185.

Verfahrensgang

  • LG Hanau, 17.07.2007 - 1 O 173/07
  • OLG Frankfurt, 29.10.2007 - 18 W 275/07



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG Frankfurt, 14.11.2007 - 18 W 283/07  

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

    Dies gilt unabhängig von einer Titulierung oder einem außergerichtlichen Ausgleich der Geschäftsgebühr (Bestätigung der Entscheidungen des Senats zu Aktenzeichen 18 W 282/07 und 18 W 275/07).

    Der Senat nimmt Bezug auf seine zu den Aktenzeichen 18 W 282/07 (Beschluss vom 30.10.2007) und 18 W 275/07 (Beschluss vom 29.10.2007) bereits ergangenen Entscheidungen sowie die Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zu Aktenzeichen 6 W 167/07 (Beschluss vom 18.10.2007, sämtliche Beschlüsse abrufbar unter "www.rechtsprechung.hessen.de").

  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 373/08  

    Gebühren des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07, Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07), die zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 22. Januar 2008 in der Sache VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; Beschluss vom 30. April 2008 in der Sache III ZB 8/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VIII ZB 3/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VI ZB 55/07), unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits ausgeglichen ist.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 18 W 296/07  

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Dies steht im Einklang mit den in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Hessen unter www.rechtsprechung.hessen.de veröffentlichen Beschlüssen des Senats vom 29. Oktober 2007 (18 W 275/07), vom 30. Oktober 2007 (18 W 282/07) und vom 14. November 2007 (18 W 283/07).
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  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 18 W 342/07  

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorprozessual angefallenen

    Dies steht im Einklang mit den in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Hessen unter www.rechtsprechung.hessen.de veröffentlichen Beschlüssen des Senats vom 29. Oktober 2007 (18 W 275/07), vom 30. Oktober 2007 (18 W 282/07) und vom 14. November 2007 (18 W 283/07).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08  

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Ebenfalls unerheblich ist, ob dem Kostengläubiger ein materiellrechtlicher Anspruch auf Erstattung der Geschäftsgebühr gegenüber dem Kostenschuldner zusteht (siehe etwa die Entscheidungen des Senats zu Az.: 18 W 275/07 [RVGreport 2007, 476], Az.: 18 W 283/07 [ZfSch 2008, 47], Az.: 18 W 296/07, aber auch des 6. Senats zu Az.: 6 W 170/07).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10  

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07, Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07), die zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 22. Januar 2008 in der Sache VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; Beschluss vom 30. April 2008 in der Sache III ZB 8/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VIII ZB 3/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VI ZB 55/07), unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits ausgeglichen ist.
  • OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 6 W 170/07  

    Rechtsanwaltsgebühr: Verminderung der Verfahrensgebühr bei Anrechnung einer

    Wenn die Vorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG in der vom Bundesgerichtshof dargelegten Weise auszulegen ist, kann die danach eintretende Anrechnungswirkung nicht davon abhängen, ob und in welcher Höhe der Kläger den ihm zustehenden Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten bereits gerichtlich geltend gemacht hat oder bereits hat titulieren lassen (ebenso: OLG Frankfurt a.M. - 18. Zivilsenat, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 18 W 275/07 - und - 18 W 282/07).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 18 W 127/08  

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, RVGreport 2007, 476 [Leitsatz]; Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07; Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07, ZfSch 2008, 47; Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07) unabhängig davon zu erfolgen, ob die Geschäftsgebühr im Rechtsstreit tituliert oder unstreitig außergerichtlich ausgeglichen worden ist.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 18 W 4/10  

    Anwendbarkeit des § 15 a RVG in Altfällen

    Ebenfalls unerheblich war, ob dem Kostengläubiger ein materiellrechtlicher Anspruch auf Erstattung der Geschäftsgebühr gegen den Gegner zustand (siehe die Entscheidungen des Senats zu Az.: 18 W 275/07 [RVGreport 2007, 476]; Az.: 18 W 282/07; Az.:18 W 283/07 [ZfSch 2008, 47], Az.: 18 W 296/07 - aber auch des 6. Senats zu Az.: 6 W 170/07).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 18 W 153/09  

    Rechtsanwaltsvergütung: Vorgerichtliche gesonderte Beauftragung des späteren

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (unter anderem Beschluss vom 29. Oktober 2007 in der Sache 18 W 275/07, Beschluss vom 30. Oktober 2007 in der Sache 18 W 282/07, Beschluss vom 14. November 2007 in der Sache 18 W 283/07 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 in der Sache 18 W 296/07), die zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 22. Januar 2008 in der Sache VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323; Beschluss vom 30. April 2008 in der Sache III ZB 8/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VIII ZB 3/08; Beschluss vom 3. Juni 2008 in der Sache VI ZB 55/07), unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits ausgeglichen ist.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2008 - 18 W 62/08  

    Anwendung der Anrechnungsvorschrift der Vorb. 3 Abs. 4 RVG-VV im

  • OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 18 W 47/10  

    Gebührenrecht: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

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