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   OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06   

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https://dejure.org/2007,4062
OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06 (https://dejure.org/2007,4062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 WF 232/06 (https://dejure.org/2007,4062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 WF 232/06 (https://dejure.org/2007,4062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 567 ZPO, § 1666 BGB
    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567; BGB § 1666
    Untätigkeitsbeschwerde bei seit Jahren dauernden Konflikten der Eltern im Zusammenhang mit Sorge- und Umgangsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei Verweigerung oder Verzögerung der Rechtsgewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1030
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 3 WF 108/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Während dies teilweise bejaht wird (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.12.2006, Az. 10 B 68/06; LSG Berlin, Beschl. vom 9.11.2006, Az. L 10 B 934/06), hat der Senat unter anderem mit Beschluss vom 31.1.2006 (Az 3 WF 295/05) die Möglichkeit der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde dann gesehen, wenn besondere Umstände vorliegen, insbesondere Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt ( so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 4 W 65/02

    Prozesskostenhilfeentscheidung: Untätigkeitsbeschwerde gegen die unzumutbare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Während dies teilweise bejaht wird (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.12.2006, Az. 10 B 68/06; LSG Berlin, Beschl. vom 9.11.2006, Az. L 10 B 934/06), hat der Senat unter anderem mit Beschluss vom 31.1.2006 (Az 3 WF 295/05) die Möglichkeit der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde dann gesehen, wenn besondere Umstände vorliegen, insbesondere Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt ( so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 19 W 47/06

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit des Rechtsschutzziels, eine den Rechtszug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Ein solches Rechtsschutzziel liegt eindeutig außerhalb des Bereichs statthafter Einflussnahme des Beschwerdegerichts auf den Fortgang des erstinstanzlichen Rechtsstreits ( vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 26.07.2006, Az 19 W 47/06).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2006 - 3 WF 295/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Während dies teilweise bejaht wird (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.12.2006, Az. 10 B 68/06; LSG Berlin, Beschl. vom 9.11.2006, Az. L 10 B 934/06), hat der Senat unter anderem mit Beschluss vom 31.1.2006 (Az 3 WF 295/05) die Möglichkeit der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde dann gesehen, wenn besondere Umstände vorliegen, insbesondere Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt ( so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BVerfG ( FamRZ 2001, 753; NJW 2003, 2672) und des EuGMR (NJW 2001, 2694) und, dem folgend, einer in Vorbereitung befindlichen Ergänzung des GVG, durch die das Rechtsinstitut einer Untätigkeitsbeschwerde für den Fall kodifiziert werden soll, dass ein gerichtliches Verfahren ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist vom Gericht gefördert wird, scheint allerdings fraglich, ob diese Auffassung noch uneingeschränkt aufrecht zu erhalten ist.
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BVerfG ( FamRZ 2001, 753; NJW 2003, 2672) und des EuGMR (NJW 2001, 2694) und, dem folgend, einer in Vorbereitung befindlichen Ergänzung des GVG, durch die das Rechtsinstitut einer Untätigkeitsbeschwerde für den Fall kodifiziert werden soll, dass ein gerichtliches Verfahren ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist vom Gericht gefördert wird, scheint allerdings fraglich, ob diese Auffassung noch uneingeschränkt aufrecht zu erhalten ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 10 B 934/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Während dies teilweise bejaht wird (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.12.2006, Az. 10 B 68/06; LSG Berlin, Beschl. vom 9.11.2006, Az. L 10 B 934/06), hat der Senat unter anderem mit Beschluss vom 31.1.2006 (Az 3 WF 295/05) die Möglichkeit der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde dann gesehen, wenn besondere Umstände vorliegen, insbesondere Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt ( so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Während dies teilweise bejaht wird (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.12.2006, Az. 10 B 68/06; LSG Berlin, Beschl. vom 9.11.2006, Az. L 10 B 934/06), hat der Senat unter anderem mit Beschluss vom 31.1.2006 (Az 3 WF 295/05) die Möglichkeit der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde dann gesehen, wenn besondere Umstände vorliegen, insbesondere Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fall völlig unzumutbarer und auf Rechtsverweigerung hinauslaufender Verzögerung vorliegt ( so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 1 BvR 2222/02

    Rechtswegerschöpfung vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde erfordert auch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 3 WF 232/06
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BVerfG ( FamRZ 2001, 753; NJW 2003, 2672) und des EuGMR (NJW 2001, 2694) und, dem folgend, einer in Vorbereitung befindlichen Ergänzung des GVG, durch die das Rechtsinstitut einer Untätigkeitsbeschwerde für den Fall kodifiziert werden soll, dass ein gerichtliches Verfahren ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist vom Gericht gefördert wird, scheint allerdings fraglich, ob diese Auffassung noch uneingeschränkt aufrecht zu erhalten ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auch zahlreiche andere Instanzengerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.1.2008, 24 W 109/07, OLGR Düsseldorf 2008, 330; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; KG Berlin, Beschl. v. 23.8.2007, 16 WF 172/07, NJW-RR 2008, 598; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393 mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.1.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09

    Umgangsregelungsverfahren: Untätigkeitsbeschwerde gegen eine Terminsverlegung

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist gesetzlich nicht geregelt, das Rechtsinstitut ist aber allgemein anerkannt (Vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 2258; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2007, 1030f; Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl., § 567 Rdnr. 21) als ein Mittel der Verfahrensbeteiligten, das gerichtliche Verfahren im Fall einer unzumutbaren und auf Rechtsverweigerung hinauslaufenden Verfahrensverzögerung voranzutreiben (OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030f mwN).

    Eine solche Einwirkung auf das erstinstanzliche Verfahren läge außerhalb des Bereichs statthafter Einflussnahme durch das Beschwerdegericht auf den Fortgang des erstinstanzlichen Rechtsstreits (Vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2007, 1030f; OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 26.07.2006, Az 19 W 47/06).

  • OLG Naumburg, 01.03.2010 - 10 W 15/10

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf

    Um den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können, ist die in der Gesetzessystematik der ZPO so nicht vorgesehene Untätigkeitsbeschwerde von der Rechtssprechung als außerordentlicher Rechtsbehelf geschaffen worden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburg, FamRZ 2008, 288, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388 - 2389, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030 - 1031, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2009, 183 - 184, zitiert nach juris; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 2090 - 2091, zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 21 m. w. N.).

    Dieses Rechtsmittel ist allerdings nur auf solche Fälle beschränkt, in denen das Verhalten des Gerichts praktisch einer völligen Verweigerung der Entscheidung oder einer Aussetzung des Verfahrens gleichkommt und angesichts einer ungewöhnlichen Verzögerung oder völliger Untätigkeit von einer willkürlichen Rechtsverweigerung des Gerichts ausgegangen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388 - 2389, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030 - 1031, zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 21 m. w. N.).

  • OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09

    Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentliches Rechtsmittel (nach Maßgabe der Vorschriften des § 252 bzw. §§ 567 ff ZPO) aus rechtsstaatlichen Gesichtpunkten für zulässig gehalten, wenn mit ihr eine willkürliche Untätigkeit des Gerichts geltend gemacht wird, die einer endgültigen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 W 593 - 596/07 und 13 - 16/09, 1 W 593 - 596/07, 1 W 13 - 16/09, 1 W 593/07, 1 W 594/07 - juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.05.2009, 15 WF 140/09, OLGR Schleswig 2009, 579; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2008, I-24 W 109/07, MDR 2008, 406; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.05.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393, OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.01.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2009 - 5 WF 154/09

    Gerichtliche Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung bzw. einer Art stillschweigender Aussetzung des Verfahrens gleichkommt (Vgl. OLG Frankfurt vom 31.1.2006 Az 3 WF 295/05, vom 30.1.2007 FamRZ 2007, 1030 vom 10.8.2007 4 WF 72/07 und vom 20. November 2008 5 WF 199/08, so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
  • OLG München, 08.04.2009 - 30 WF 47/09

    Untätigkeitsbeschwerde im Umgangsregelungsverfahren

    Es liegt daher eine über das Normalmaß hinausgehende, dem Antragsteller unzumutbare Verzögerung vor, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (Bundesverfassungsgericht NJW 2008, 503; Frankfurt, FamRZ 2007, 1030; Naumburg, FamRZ 2007, 2090; Brandenburg FamRZ 2008, 288).
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