Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 305, 307, 309 BGB
    Zur Zulässigkeit einer Klausel in Prepaid-Handy-Verträgen, nach der eine Gebühr für die Auszahlung des Restguthabens nach Beendigung des Vertrags anfällt

  • Justiz Hamburg

    § 12 UWG, § 305 BGB, § 307 BGB, § 309 Nr 5 Buchst b BGB, § 1 UKlaG
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters: Erhebung eines Entgelts für die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrags

  • JurPC

    Klausel in der Preisliste eines Prepaid-Mobilfunkvertrages unterliegt nicht der Inhaltskontrolle

mehr
  • aufrecht.de

    Klausel zur Rückzahlung des Guthabens bei Prepaid-Handy-Verträgen zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zusatzentgelts für die Rückzahlung eines Restguthabens nach Beendigung eines Prepaid-Mobilfunk-Vertrages

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 307 Abs. 3 S. 1 BGB
    Eine Preisliste mit einer Entgelt-Klausel für Sonderleistungen ist der AGB-rechtlichen Kontrolle entzogen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entgelt in Prepaid-Mobilfunkvetrag kann Unternehmen selbst bestimmen

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Auferlegung von Gebühr bei Kündigung von Prepaid Vertrag

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2011, 170



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11  

    Prepaid-Mobilfunkvertrag // Der Anbieter muss das Restguthaben bei Vertragsende

    Dies hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2010 (MMR 2011, S. 170 f.) zu Unrecht verneint.
  • LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10  

    AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit der im Prepaid-Mobilfunkvertrag formularmäßig

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamburg (Urteil vom 01.07.2010, 3 U 129/08, zitiert nach Juris) folgt das erkennende Gericht nicht.
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