Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    MarkenG §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2, Abs. 4
    Motorradmarkt.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Verwendung einer Internet-Domain

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Domain Name - Schutzfähigkeit eines Zeitschriftentitels

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 20.06.2001 - 406 O 8/01
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 393
  • MMR 2002, 825
  • K&R 2002, 557
  • afp 2002, 516



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02  

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Das Recht an einem unterscheidungskräftigen Werktitel entsteht mit tatsächlicher Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr, bei Druckschriften regelmäßig mit Erscheinen des Druckwerkes (BGH GRUR 1989, 760, 761 - Titelschutzanzeige; OLG Hamburg MMR 2002, 825 - motorradmarkt.de).

    Deshalb sind ein Zeitschriftentitel und eine Firmenbezeichnung (BGH, NJW 91, 1352 - Ärztliche Allgemeine), aber auch ein Zeitschriftentitel und eine Domain-Adresse verwechselbar (OLG Hamburg MMR 02, 825 f. - motorradmarkt.de).

    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz der Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Bezeichnungen und der Werk- bzw. Branchennähe sowie der Kennzeichnungskraft des älteren Titels auszugehen (BGH GRUR 02, 176 - Auto Magazin; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de).

    Der Titel "Eltern" bezeichnet von Haus aus nicht zwingend eine Druckschrift und wird deshalb nicht zwingend auf einen ihm an sich nicht zukommenden Gegenstand übertragen (vgl. auch OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de m.w.N.).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).

    Der Antrag auf Verzicht der Registrierung des Domain-Namens "eltern-online.de" gegenüber der DENIC ist aus dem Gesichtspunkt der Störungsbeseitigung begründet (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 104 - derrick.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826-motorradmarkt.de).

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