Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer
- Justiz Hamburg
§ 66 Abs 8 GKG, § 128 Abs 1 GWB, § 128 Abs 2 GWB, § 128 Abs 3 GWB
Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer - oeffentliche-auftraege.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Vergabekammer muss bei Festlegung ihrer Gebühr Ermessen ausüben!
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Ermessensfehlerhafte Gebührenfestsetzung, wenn Vergabekammer ohne jede Begründung Mindestgebühr überschreitet
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergabekammer muss bei Festlegung ihrer Gebühr Ermessen ausüben! (IBR 2009, 51)
Zeitschriftenfundstellen
- IBR 2009, 51
- ZfBR 2009, 206 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.a) Die Höhe der Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer ist unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. § 128 Abs. 1, 2 GWB; § 3 Satz 1 VwKostG), wo- bei, ebenso wie für die Gebühr gemäß § 80 Abs. 2 GWB für das Verfahren vor den Kartellbehörden, vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08, juris; zu § 80 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c cc).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10
Vergabe - Bemessung der Gebührenhöhe
Zu diesen Entscheidungen werden in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006, 1 Verg 2/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Literatur (…Jaeger, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdnr. 1116) auch die Beschlüsse der Vergabekammern über die von ihnen nach § 128 Abs. 1, 2 GWB in Verbindung mit dem VwKostG zu erhebenden Gebühren gezählt.b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.
- OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
Vergabe - Wann beginnt ein Vergabeverfahren?
Abweichungen wären allenfalls bei einem auffallend unterdurchschnittlichen Aufwand oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren vertretbar (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008, 1 Verg 3/08, ZfBR 2009, 206 Ls.).
