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   OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06   

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https://dejure.org/2007,2833
OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06 (https://dejure.org/2007,2833)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2007 - 5 U 87/06 (https://dejure.org/2007,2833)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 5 U 87/06 (https://dejure.org/2007,2833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen auch bei unterschiedlicher (grafischer und textlicher) Darstellung bestehen.

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG
    G-Mail

  • JurPC

    MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6
    G-Mail

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtsverstoß durch die Einführung des E-Mail-Dienstes "gmail" in Deutschland; Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz aufgrund der rechtswidrigen Verwendung einer geschützten Markenbezeichnung auf dem deutschen Markt; Verwechslungsgefahr einer ...

  • kanzlei.biz

    Gmail

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    G-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    G-Mail und GMail - Verwechslungsgefahr

  • heise.de (Pressebericht, 04.07.2007)

    Gmail-Markenrechtsstreit: Hamburger Unternehmer gewinnt gegen Google

  • heise.de (Pressebericht, 04.07.2007)

    Gmail-Markenrechtsstreit: Hamburger Unternehmer gewinnt gegen Google

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 06.07.2007)

    Gmail verboten: Deutscher siegt gegen Google

  • beck.de (Leitsatz)

    "G-Mail" ./. "GMail"

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entscheidung über Googles «Gmail»

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.04.2012)

    Google legt Streit um Marke "Gmail" bei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 319
  • MMR 2007, 653
  • MIR 2007, Dok. 295
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    "Jenseits des Normalfalls, dass der Durchschnittsverbraucher eine Marke als Ganzes wahrnimmt, und ungeachtet dessen, dass der Gesamteindruck von einem oder mehreren Bestandteil einer komplexen Marke dominiert werten kann, ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass im Einzelfall eine ältere Marke, die von einem Dritten in einem zusammengesetzten Zeichen benutzt wird, das die Unternehmensbezeichnung dieses Dritten enthält, eine selbständig kennzeichnende Stellung in dem zusammengesetzten Zeichen behält, ohne aber darin den dominierenden Bestandteil zu bilden (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    In einem solchen Fall kann der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck das Publikum glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, in welchem Fall das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    Die Feststellung von Verwechslungsgefahr kann nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck von dem Teil des Zeichens, das die ältere Marke bildet, dominiert wird (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    Vielmehr genügt für die Feststellung der Verwechslungsgefahr, dass das Publikum auf Grund der von der älteren Marke behaltenen selbständig kennzeichnenden Stellung auch den Inhaber dieser Marke mit der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen in Verbindung bringt, die von dem zusammengesetzten Zeichen erfasst werden (EuGH GRUR 05, 1042, 1044- THOMSON LIFE).".

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGH WRP 06, 1227, 1230 - Malteserkreuz).

    Auch wenn der Verkehr in dem Wortbestandteil eine Unternehmenskennzeichnung sieht, kommt eine selbstständig kennzeichnende Stellung des Bildbestandteils in Betracht (BGH WRP 06, 1227, 1230 - Malteserkreuz).

    Dabei kommt es für die Annahme einer selbstständig kennzeichnenden Stellung noch nicht einmal stets darauf an, ob dieser Bestandteil innerhalb des zusammengesetzten Zeichens eine dominierende oder prägende Bedeutung hat (BGH WRP 06, 1227, 1230 - Malteserkreuz).

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 02, 626, 627 - IMS; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).

    Hierfür ist der Umfang von der Tätigkeit der Drittfirmen und die Bekanntheit der Kennzeichnungen am Markt im Einzelnen darzustellen (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet).

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann nach dem Gesamteindruck gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, dass er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH WRP 00, 172, 174 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 70, 552, 554 - Felina-Britta; BGH GRUR 66, 499 - Merck).

    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 02, 626, 627 - IMS; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).

  • OLG Hamburg, 20.06.2007 - 5 U 32/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Weitere Ausführungen hierzu sind Gegenstand der Senatsentscheidung in dem Beschwerdeverfahren 5 U 32/06.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 05, 744, 745 - MEY/Ella May; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabel/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel; BGH WRP 00, 535 - ATTACHE/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 05, 744, 745 - MEY/Ella May; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabel/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel; BGH WRP 00, 535 - ATTACHE/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Denn gerade für den Gesamteindruck eines Zeichens ist erfahrungsgemäß der Wortanfang von besonderer Bedeutung, weil der Verkehr diesem regelmäßig bzw. unter bestimmten Umständen (BGH GRUR 93, 972, 975 - Sana/Schosana) größere Beachtung schenkt als Endsilben (BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 95, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), zumal wenn auf diesem die Betonung liegt (BGH WRP 99, 855, 857 - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Denn gerade für den Gesamteindruck eines Zeichens ist erfahrungsgemäß der Wortanfang von besonderer Bedeutung, weil der Verkehr diesem regelmäßig bzw. unter bestimmten Umständen (BGH GRUR 93, 972, 975 - Sana/Schosana) größere Beachtung schenkt als Endsilben (BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 95, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), zumal wenn auf diesem die Betonung liegt (BGH WRP 99, 855, 857 - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 05, 744, 745 - MEY/Ella May; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabel/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel; BGH WRP 00, 535 - ATTACHE/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 105/04

    Urheberrechtsschutz: Vermutung einer Miturheberschaft an einem Nutzungskonzept im

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

  • BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89

    Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania";

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08

    Fehlende internationalen Zuständigkeit bei Rechtsverletzung durch russische

    So werden Verletzungen von Marken-, Firmen- und Namensrechten im Internet nicht schon überall dort begangen, wo das Medium abrufbar ist, es muss vielmehr hinzukommen, dass sich der Intenet-Auftritt hier bestimmungsgemäß auswirken soll (KG MMR 2007, 653; BGH GRUR 2005, 431, 432; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • EuG, 16.09.2013 - T-338/09

    mbp. - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1

    Die maßgebenden Verkehrskreise würden erkennen, dass "mbp" ein Unternehmen bezeichne (vgl. dazu Entscheidung im deutschen Recht Oberlandesgericht Hamburg, GRUR-RR 2007, 319, 326), wobei dieser Bestandteil im Gesamteindruck aber in den Hintergrund trete, weil der Verkehr Waren und Dienstleistungen nicht nach dem Namen des anbietenden Unternehmens unterscheide, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Markenbestandteile richte.
  • OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 102/07

    Forwarding-URL

    Mit der von der Schuldnerin im Rahmen der Beschwerde erörterten Frage, ob URLs, die den Bestandteil "gmail.com" enthalten, kennzeichenrechtliche Herkunftsfunktion besitzen, hat sich der Senat bereits in dem - zeitlich nach dem Ordnungsmittelbeschluss ergangenen - Urteil zur Hauptsache zwischen den Parteien vom 04.07.07 (5 U 87/06) unter Ziff. 2.c. auseinander gesetzt.
  • LG Hamburg, 23.10.2007 - 312 O 573/07
    Der Bestandteil »GMail« ist originär zumindest durchschnittlich kennzeichnungskräftig (OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2007, Az. 5 U 87/06, Rz. 34, zit. nach juris).

    Dabei kann innerhalb der Gesamtbezeichnung ein Element eine selbstständige kennzeichnende Kraft haben, die zu einer eigenständigen, von den übrigen Markenbestandteilen gelösten Verwechslungsgefahr führt (OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2007, Az. 5 U 87/06, Rz. 27 f., zit. nach juris): Es genügt für die Feststellung einer Verwechslungsgefahr, dass das Publikum auf Grund der von der älteren Marke behaltenen selbständig kennzeichnenden Stellung auch den Inhaber dieser Marke mit der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen in Verbindung bringt, die von dem zusammengesetzten Zeichen erfasst werden (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 -THOMSON LIFE; vgl auch OLG Hamburg a.aO.).

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