Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.02.2009 - 6 U 216/07   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    § 64 GmbHG findet keine analoge Anwendung auf Vereinsvorstände

  • openjur.de

    § 42 BGB; § 64 GmbHG

  • Justiz Hamburg

    § 64 Abs 2 GmbHG, § 42 Abs 2 S 2 BGB
    Vereinsrecht: Haftung der Vorstände auf Ersatz von Zahlungen nach Insolvenzreife

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    BGB § 42 Abs. 2; GmbHG a.F. § 64 Abs. 2; AktG § 93 Abs. 3 Nr. 6, § 92 Abs. 3; GenG § 99 Abs. 2
    Keine Haftung des Vereinsvorstands wegen Zahlungen nach Insolvenzreife

  • winheller.com

    Keine verschärfte Haftung des Vereinsvorstands im Insolvenzfall analog GmbH-Recht

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vereinsrecht: § 64 GmbHG findet keine analoge Anwendung auf Vereinsvorstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Vorstände eines eingetragenen Vereins wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrags

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung des Vereinsvorstands wegen Zahlungen nach Insolvenzreife

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Insolvenzrecht - Stiftungsvorstand haftet nicht wie GmbH-Geschäftsführer

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Vorstand haftet bei Insolvenz nicht nach GmbH-Recht

  • law-school.de , S. 21 (Kurzinformation)

    § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. findet keine analoge Anwendung auf Vereinsvorstände

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  • heckschen-vandeloo.de (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzverschleppungshaftung von Vereinsvorständen

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Vereinsvorstands für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-school.de , S. 32 (Entscheidungsbesprechung)

    Der vereinsrechtliche Sonderweg in der Insolvenz oder zur Analogiefähigkeit des Zahlungsverbots (Dr. Gregor Roth; npoR 2009, 46)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Vereinsvorstands wegen Zahlungen nach Insolvenzreife

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 757
  • ZIP 2009, 767
  • BB 2009, 690



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung Revision durch Beschluss

    Auch wenn der durch das genannte Gesetz mit Wirkung ab 3. Oktober 2009 eingefügte § 31 a BGB die hier zugrunde liegende Haftungsproblematik nicht unmittelbar betrifft, so spricht doch der darin zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers eine eindeutige Sprache gegen eine Ausdehnung der Haftung von Vereinsvorständen (ebenso Klasen, BB 2009, 690; Hangebrauck, EWiR 2009, 699; Kunkel, jurisPR-HaGesR 8/2009 Anm. 3).

    Mit Recht wird deswegen de lege lata eine Massesicherungspflicht von Vereinsvorständen und eine Haftung für Masseschmälerungen im Schrifttum abgelehnt (vgl. Koza, DZWIR 2008, 98; Roth, EWiR 2009, 331; Umbeck, GWR 2009, 10; Kunkel aaO; Klasen aaO; Hangebrauck aaO; eine Analogie ebenfalls ablehnend Erman/H.P.Westermann, BGB 12. Aufl. § 42 Rdn. 6; Schwarz/Schöpflin in Bamberger/Roth, BGB-BeckOK § 42 Rdn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB 69. Aufl. § 42 Rdn. 4; Haas/Goetsch in Beuthin/Gummert aaO).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09  

    Insolvenzrecht - Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen

    Auch wenn der durch das genannte Gesetz mit Wirkung ab 3. Oktober 2009 eingefügte § 31 a BGB die hier zugrunde liegende Haftungsproblematik nicht unmittelbar betrifft, so spricht doch der darin zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers eine eindeutige Sprache gegen eine Ausdehnung der Haftung von Vereinsvorständen (ebenso Klasen, BB 2009, 690; Hangebrauck, EWiR 2009, 699; Kunkel, jurisPR-HaGesR 8/2009 Anm. 3).

    Mit Recht wird deswegen de lege lata eine Massesicherungspflicht von Vereinsvorständen und eine Haftung für Masseschmälerungen im Schrifttum abgelehnt (vgl. Koza, DZWIR 2008, 98; Roth, EWiR 2009, 331; Umbeck, GWR 2009, 10; Kunkel a.a.O.; Klasen a.a.O.; Hangebrauck a.a.O.; eine Analogie ebenfalls ablehnend Erman/H.P.Westermann, BGB 12. Aufl. § 42 Rdn. 6; Schwarz/Schöpflin in Bamberger/Roth, BGB-BeckOK § 42 Rdn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB 69. Aufl. § 42 Rdn. 4; Haas/Goetsch in Beuthin/Gummert a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2009 - 14 U 137/07  

    Verzögerte Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Haftung des

    Der Senat teilt jedoch die Auffassung des Landgerichts Offenburg und des Oberlandesgerichts Hamburg (ZIP 2009, 757), daß die Vorschrift des § 64 Abs. 2 GmbHG a.F (jetzt 64 GmbHG) und deren Parallelvorschriften keine analoge Anwendung auf den Vereinsvorstand finden können.
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