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   OLG Hamburg, 05.05.1977 - 3 U 136/76   

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Wird zitiert von ...  

  • LG Bayreuth, 21.07.1977 - 3 T 66/77  
    Angesichts dieser besonderen Bedeutung des § 16 GKG ist es unerheblich, dass der Streitwert im allgemeinen nur nach dem Vorbringen des Klägers zu bestimmen ist (vgl. BGHZ 48, 177, 180; Beschluss des OLG Bamberg vom 22.06.1977 - 3 U 136/76 -, = 2.0.- 101/76 - LG Bayreuth; Schneider, Streitwert, 3. Aufl., Stichwort "Mietstreitigkeiten", Rdn. I 10; Lauterbach-Hartmann, Kostengesetze, 18. Aufl., § 16 GKG Rdn. 2).
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