Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.01.1988 - 1 Ss 137/87   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1988, 341
  • NStZ 1988, 193



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Berlin, 04.02.2005 - 518 (70) Js 899/99  

    Übergangsrecht beim bestellten Nebenklägervertreter

    Anders als die zuvor geltende Fassung des Gesetzes, nach der eine Beiordnung nur auf der Grundlage der Bestimmungen für die Gewährung von PKH erfolgen konnte, bedarf der beigeordnete Vertreter eines Nebenklägers keiner besonderen Bevollmächtigung durch diesen mehr, sondern kann gemäß § 397a Abs. 1 Satz 4, 142 Abs. 1 StPO sogar vom Gericht frei bestimmt werden (vgl. zur "aIten" Rechtslage OLG Hamburg NStZ 1988 S. 193 f.).
  • LG Berlin, 04.01.2005 - 70 Js 899/99  
    Anders als die zuvor geltende Fassung des Gesetzes, nach der eine Beiordnung nur auf der Grundlage der Bestimmungen für die Gewährung von PKH erfolgen konnte, bedarf der beigeordnete Vertreter eines Nebenklägers keiner besonderen Bevollmächtigung durch diesen mehr, sondern kann gemäß § 397a Abs. 1 Satz 4, 142 Abs. 1 StPO sogar vom Gericht frei bestimmt werden (vgl. zur "aIten" Rechtslage OLG Hamburg NStZ 1988 S. 193 f.).
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