Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 234/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Flatrate-Begriff - Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung "Flatrate" bzw. "FlatratePlus" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig abgerechnet wird.

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Irreführende Werbung: Bewerbung von DSL-Angeboten unter Verwendung der Bezeichnung "Flatrate" oder "Flatrate Plus"; Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise; Erwartung einer stets eigenständig und separat bestellbaren Flatrate

  • kanzlei.biz

    Zum Flatrate-Begriff

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Flatrate" oder "FlatratePlus" bei der Bewerbung von DSL-Zugangstarifen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 29.09.2005 - 416 O 188/05
  • OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 234/05

Zeitschriftenfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 020
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