Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 234/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Flatrate-Begriff - Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung "Flatrate" bzw. "FlatratePlus" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig abgerechnet wird.
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG
Irreführende Werbung: Bewerbung von DSL-Angeboten unter Verwendung der Bezeichnung "Flatrate" oder "Flatrate Plus"; Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise; Erwartung einer stets eigenständig und separat bestellbaren Flatrate - kanzlei.biz
Zum Flatrate-Begriff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Flatrate" oder "FlatratePlus" bei der Bewerbung von DSL-Zugangstarifen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.09.2005 - 416 O 188/05
- OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 234/05
Zeitschriftenfundstellen
- MIR 2008, Dok. 020
