Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 04.07.2001 - 315 O 321/01
  • OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2002, 900 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 226
  • afp 2003, 66



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06  

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

    Die gegenteilige Auffassung, die offenbar auch der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (GRUR-RR 02, 226, 227) jedenfalls in der Vergangenheit vertreten hat, teilt der zur Entscheidung berufene 5. Zivilsenat nicht.

    Der gegenteiligen Rechtsstandpunkt des 3. Zivilsenats (OLG Hamburg GRUR-RR 02, 226) sowie von Ahrens/Schmukle (Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 45 Rdnr. 45) und Beyerlein (WRP 05, 1463 ff.) vermag den Senat nicht zu überzeugen.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04  

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Ein Antragsteller, der das verfolgte Begehren für so dringlich hält, dass er alles daran setzt, schon in der ersten Instanz eine Beschlussverfügung zu erreichen, bringt, wenn er bei einem zunächst angerufenen Gericht nicht durchzudringen vermag, durch die sofortige Rücknahme des Begehrens dort und seine sofortige anderweitige Anbringung nicht zum Ausdruck, die Sache sei ihm nicht eilig (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226; a.A. OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44 = WRP 2001, 716).
  • LG Frankfurt/Main, 22.04.2004 - 3 O 341/03  

    Markenrechtlicher Schutz einer Internet-Domain

    Denn der Verkehr ordnet eine mehrdeutige Abkürzung in Ermangelung einer klaren Aussage eher nicht als beschreibend ein (BGH GRUR 1997, 468 (469) - NetCom; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226 (227) - Berlin location).
mehr
  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 110/05  
    Im Bereich des Urheberrechts gilt nach ständiger Rechtsprechung der an sich gegebene Vorrang der Leistungsklage nicht (BGH MDR 2003, 1304, 1305; BGH GRUR 2001, 1077 - Feststellungsinteresse II; BGH GRUR 2002, 900, 901 - Feststellungsinteresse III; OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - 4 U 20/05, S. 9; LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 32 - Anlage TW 1.14).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10  

    Hinreichende Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren bei schwieriger und umstrittener

    Denn selbst wenn man hiervon ausginge, ist in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten, ob in Fällen, bei denen ein Verfügungskläger einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (sog. forum shopping) das Rechtschutzinteresse für das zweite Verfügungsverfahren entfällt (vgl. insoweit zum Streitstand Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rn. 3.16 a mit Darstellung des Meinungsstandes und zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, ebenfalls mit einer Darstellung des Meinungsstandes; Rechtsschutzinteresse verneinend bzw. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt GRUR 2005, 972, ähnlich OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44; anderer Auffassung: OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226).
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