Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 07.04.2003 - 3 Ws 31/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.02.2003 - 609 Vollz 251/02
- OLG Hamburg, 07.04.2003 - 3 Ws 31/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 Ws 388/03
Strafvollzug: Datenschutzmaßnahmen hinsichtlich der von der Zahlstelle an den …
Der Senat teilt insoweit die Ansicht anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2003, 3 Ws 31/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2003, 1 Ws 303/03) sowie des 3. Strafsenats des Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 26.04.2004, 3 Ws 264/03), dass dieser Schutzzweck auch dadurch erreicht werden kann, dass mit der Beförderung solcher unverschlossener Belege nur ausgewählte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Bedienstete betraut werden, so dass - abgesehen von Missbrauchsfällen - weitgehend ausgeschlossen werden kann, dass andere Gefangene oder Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt Kenntnis von diesen Daten erhalten. - OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 Ws 388/04
Notwendige Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten eines Strafgefangenen
Der Senat teilt insoweit die Ansicht anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2003, 3 Ws 31/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2003, 1 Ws 303/03) sowie des 3. Strafsenats des Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 26.04.2004, 3 Ws 264/03), dass dieser Schutzzweck auch dadurch erreicht werden kann, dass mit der Beförderung solcher unverschlossener Belege nur ausgewählte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Bedienstete betraut werden, so dass - abgesehen von Missbrauchsfällen - weitgehend ausgeschlossen werden kann, dass andere Gefangene oder Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt Kenntnis von diesen Daten erhalten.
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