Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07 |
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Informationspflichten der Behörde gegenüber interessierten Mitbewerbern bei Vergabe öffentlicher Aufträge auch bei de-facto-Vergaben
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10
Vergabe - Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. bei de-facto-Vergaben
So handelt es sich bei den zitierten Entscheidungen etwa um Fälle, in denen ein Offenes Verfahren vorausgegangen ist und der zunächst geschlossene Vertrag später aufgehoben und mit einem anderen Bieter neu geschlossen worden ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 15. März 2007, 1 Verg 14 /06), in denen mehrere Angebote eingeholt wurden (OLG München Beschluss vom 07.06.2005, Verg 4/05), Tests der angebotenen Leistungen stattgefunden haben und eine Einladung mehrerer Anbieter zu Besprechungen erfolgt ist (OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 3/06), eine konkrete aktive Interessenbekundung in Bezug auf künftige Dienstleistungsaufträge bei Angeboten anderer Bieter vorlag (OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2007, 1 Verg 5/06 und vom 7. Dezember 2007, 1 Verg 4/07), ein Ausschreibungsverfahren aufgehoben und anschließend mit nur einem von mehreren Bietern verhandelt wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2005, VII Verg 88/04) oder ein Architektenwettbewerb der Auftragserteilung vorausgegangen und der nicht informierte Antragsteller Preisträger war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2009, VII-Verg 39/09). - OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09
Vergabe - Die notwendigen Bestandteile einer Rüge
Die von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des OLG Celle (Beschluss vom 24.5.2007 - 13 Verg 4/07) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/07) betrafen andere Fallgestaltungen. - OLG Schleswig, 26.07.2007 - 1 Verg 3/07
Vergabe - Unterkostenangebot?
- OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
Vergabe - Schätzung des Auftragswerts bei werktäglicher Neuvergabe
Zwar wurde es in der Rechtsprechung zum Teil für eine analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. für ausreichend gehalten, wenn in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung ein weiterer Interessent gegenüber dem Auftraggeber - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebotes - ein Interesse am Auftrag angezeigt hat (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG München VergabeR 2005, 620; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06; und Beschluss vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07, jeweils zitiert nach juris).
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