Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von Werberechten durch einen Fußballverband als Wettbewerbshandlung; Verantwortlichkeit des Verpächters von Werbeflächen für ein rechtsverletzendes Verhalten des Pächters
- Justiz Hamburg
§ 4 Nr 11 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB
Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von Werberechten durch einen Fußballverband als Wettbewerbshandlung; Verantwortlichkeit des Verpächters von Werbeflächen für ein rechtsverletzendes Verhalten des Pächters - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
§ 4 Nr 11 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB
Frist von weniger als zwei Arbeitstagen zur Prüfung von Handlungspflichten bei Fragen des Glückspielrechts nicht ausreichend - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Bandenwerbung"; Verantwortlichkeit des DFB für eine Bandenwerbung für in der Bundesrepublik Deutschland nicht konzessioniertes Glücksspiel
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bandenwerbung für Glücksspiele
- lto.de (Kurzinformation)
Wettbewerbshandlung liegt bereits in Vergabe von Werberechten an Bandenwerbung in Fußballstadien an externe Dienstleister
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2007 - 406 O 95/07
- OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 73/09
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