Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von Werberechten durch einen Fußballverband als Wettbewerbshandlung; Verantwortlichkeit des Verpächters von Werbeflächen für ein rechtsverletzendes Verhalten des Pächters

  • Justiz Hamburg

    § 4 Nr 11 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB
    Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von Werberechten durch einen Fußballverband als Wettbewerbshandlung; Verantwortlichkeit des Verpächters von Werbeflächen für ein rechtsverletzendes Verhalten des Pächters

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    § 4 Nr 11 UWG, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 4 StGB
    Frist von weniger als zwei Arbeitstagen zur Prüfung von Handlungspflichten bei Fragen des Glückspielrechts nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bandenwerbung"; Verantwortlichkeit des DFB für eine Bandenwerbung für in der Bundesrepublik Deutschland nicht konzessioniertes Glücksspiel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandenwerbung für Glücksspiele

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbshandlung liegt bereits in Vergabe von Werberechten an Bandenwerbung in Fußballstadien an externe Dienstleister

Verfahrensgang

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