Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Abbildungsrechte nach Übertragung der Rechte zur filmischen Verwertung an Dritte [Maschinenmensch]
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Maschinenmensch
Besprechungen u.ä.
- nennen.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Metropolis: Maschinenmensch durch Urheberrecht geschützt
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 679 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 112
- GRUR-RR 2003, 33
Wird zitiert von ... (8)
- LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte
Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ). - LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09
Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen
Wirken mehrere Personen bei der Erschaffung eines Werks zusammen, so ist derjenige Urheber, der einen eigenschöpferischen Beitrag leistet (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).Die Darlegungslast hierfür obliegt der Antragsgegnerin (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).
- LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07
Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches …
Im Übrigen begründet der vorstehende Sachverhalt eine tatsächliche Vermutung der Urheberschaft B. (so auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33, 34 - Maschinenmensch - bei einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation), welche die Beklagten durch ihr bloßes Bestreiten nicht erschüttert haben.Das alles reicht zur Erschütterung der tatsächlichen Vermutung der Alleinurheberschaft M. v. der R. nicht aus (siehe zu einem ähnlichen Sachverhalt OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33, 34 - Maschinenmensch).
- LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248/07
Haftung für Thumbnails
Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ). - LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot
Wirken mehrere Personen bei der Erschaffung eines Werkes zusammen, so ist derjenige Urheber, der einen eigenschöpferischen Beitrag leistet (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33). - OLG München, 05.07.2007 - 6 U 4794/06
Auslegung des Begriffs der "filmischen Verwertung" in § 91 UrhG a.F. - …
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 10.07.2002 (Az.: 5 U 41/01 - veröffentlicht bei Juris sowie GRUR-RR 2003, 33) ausgeführt, der Schöpfer des "Maschinenmenschen" aus dem Film "Metropolis" habe die Nutzungsrechte an der Vervielfältigung und Verbreitung von Abbildern der Plastik nicht insoweit auf die UFA übertragen, als die Rechte an der Vervielfältigung und Verbreitung von Abbildung des "Maschinenmenschen" außerhalb einer Vorführung oder Bewerbung des Films in Rede stehen (…Ziffer I. 2. b der Urteilsgründe - Rz. 40 bei Juris). - LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat, KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate, OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch) Keine dieser Voraussetzungen ist vorliegend erfüllt Weder stellen die Ergebnislisten, in die die streitgegenständlichen Werke aufgenommen werden, ein selbständiges Werk dar, noch erfolgt die Werknutzung durch die Beklagte als Beleg oder Erörterungsgrundlage für eigene geistige Auseinandersetzungen mit den dargestellten Werken.
- LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 115/06 zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59.60 - Geistchristentum; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I BGH GRUR 1987, 362, 364 Filmzitat, KG GRUR-RR 2002 313, 315 Übernahme nicht genehmigter Zitate, OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33.37 Maschinenmensch) Keine dieser Voraussetzungen ist vorliegend erfüllt Weder stellen die Ergebnislisten, in die die streitgegenständlichen Werke aufgenommen werden, ein selbständiges Werk dar, noch erfolgt die Werknutzung durch die Beklagte als Beleg oder Erörterungsgrundlage für eigene geistige Auseinandersetzungen mit den dargestellten Werken Dieser fehlende Rückbezug der streitgegenständlichen Nutzung auf die mit dem Zitatrecht verbundenen Zwecke schließt eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung der Schrankenbestimmung aus.
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