Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- aufrecht.de
Auto motor und sport geht nicht mehr "OFF ROAD"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mögliche Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Zeitschriftentitels "auto, motor und sport - OFF-ROAD" für Sonderhefte
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verwechslungsgefahr bei Zeitschriftentiteln ("Off-Road")
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.07.2003 - 416 O 66/03
- OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2005, 208 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 336 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 50
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verwendung des Begriffs Offroad für eine …
Die Klägerin ist mit Erfolg Versuchen anderer Zeitschriftenverlage entgegengetreten, das Zeichen "Offroad" als Titelbestandteil zu nutzen (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004 -5 U 128/03, MD 2005, 43 ff., vorgelegt als Anlage K 3).Da sich "Offroad" als Bezeichnung für sportliche Aktivitäten abseits der Straßen mit geländegängigen Fahrzeugen durchgesetzt haben dürfte, wird die Benutzung als Titel für eine Zeitschrift über Geländewagen und damit zusammenhängende Themen auch als Angabe über die Merkmale oder Eigenschaften der Zeitschrift im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG angesehen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, S. 10 (5 U 128/03)).
Vielmehr hat sich die Klägerin erfolgreich gegen entsprechende Versuche anderer Verlage gewehrt (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, 5 U 128/03).
- OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/07
automobil OFFROAD
Die Klägerin ist mit Erfolg Versuchen anderer Zeitschriftenverlage entgegengetreten, das Zeichen "Offroad" als Titelbestandteil zu nutzen (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004 -5 U 128/03, MD 2005, 43 ff., vorgelegt als Anlage K 3).Da sich "Offroad" als Bezeichnung für sportliche Aktivitäten abseits der Straßen mit geländegängigen Fahrzeugen durchgesetzt haben dürfte, wird die Benutzung als Titel für eine Zeitschrift über Geländewagen und damit zusammenhängende Themen auch als Angabe über die Merkmale oder Eigenschaften der Zeitschrift im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG angesehen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, S. 10 (5 U 128/03)).
Vielmehr hat sich die Klägerin erfolgreich gegen entsprechende Versuche anderer Verlage gewehrt (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, 5 U 128/03).
- OLG Hamburg, 10.09.2008 - 5 U 114/07
Werktitelschutz: Verwechslungsgefahr zwischen dem Titel einer Zeitungsrubrik und …
Die von der Antragstellerin hierzu zitierte Rechtsprechung des Senats (Senat GRUR-RR 05, 50, 51 - OFF ROAD) betraf eine abweichende Sachverhaltsgestaltung (u.a. Werkidentität bei zwei Zeitschriften).
- OLG Hamburg, 07.07.2005 - 5 U 9/05
"NEWS"
Zwar kann ein als Marke eingetragener Titel auch vor mittelbaren Verwechslungsgefahren schützen, wie der Senat für zwei Zeitschriften über Geländefahrzeuge unlängst entschieden hat (GRUR-RR 05, 50 "Off-Road"). - LG Hamburg, 04.07.2008 - 408 O 287/07
Markenschutz: Verwechslungsgefahr bei Zeitschriftentitel mit schwacher …
Denn auch wenn es grundsätzlich richtig ist, dass ein bekannter Dachtitel in der konkreten Gestaltung einer Zeitschrift zurücktreten kann, wenn der weitere Titel der Einzelausgabe den gesamten Zeitschriftentitel prägt (so das Hanseatische OLG, GRUR-RR 2005, 50 ff. - "Off Road"), kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. - LG München I, 30.03.2010 - 33 O 1467/09
Markenrecht: Werktitelschutz des Rubriktitels eines Zeitungsbuches; unmittelbare …
Dabei kann ebenfalls von Bedeutung sein, ob und inwieweit einzelne Zeichen aufgrund ihrer Bekanntheit als eigenständiges Unternehmenskennzeichen oder als Dachmarke/Dachtitel erkannt werden und aus diesem Grund nicht als Bestandteil des Titels selbst wahrgenommen werden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 50 ff. - Off-Road; BGH GRUR 1996, 404 ff. - Blendax Pep).
