Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.02.2001 - 416 O 295/00
- OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 31.03.2003 - 5 U 188/02
Haftung bei Werbung Dritter
Tut er dies nicht, so haftet er wie für eigenes Verschulden und setzt durch seine Untätigkeit Erstbegehungsgefahr für einen eigenen Verstoß (OLG Hamburg, Urteil vom 13. September 2001, Az. 3 U 101/01, jurisweb "Industrieentfeuchter"). - OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 16/03
Zur Zurechnung irreführender Werbeanzeigen einer Einkaufsgemeinschaft von vielen …
Tut er dies nicht, so haftet er wie für eigenes Verschulden und setzt durch seine Untätigkeit Erstbegehungsgefahr für einen eigenen Verstoß (Senat, Urteil vom 13. September 2001, Az. 3 U 101/01 "Industrieentfeuchter"). - LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
SPAM.
Jedoch entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Störer jeder ist, "der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung er rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei es genügt, dass er das eigenverantwortliche Handeln eines Dritten unterstützt oder ausnutzt, obwohl er rechtlich in der Lage ist, es zu verhindern" (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3 U 101/01, Urteil vom 13.09.2001, m. w. N. insbesondere zur BGH-Rechtsprechung).
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