Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04   

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    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen Unterbringung unter menschenunwürdigen Haftbedingungen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (27)  

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08  

    Ex-Häftling // Schadenersatz

    Ein solcher Mangel mag eine gemeinschaftliche Unterbringung rechtfertigen, keinesfalls aber eine solche zu menschenunwürdigen Bedingungen (ebenso OLG Hamburg OLGR 2005, 306).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es sich hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09  

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dementsprechend dahin, bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 60, 62; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 70 a.E.).

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07  

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

mehr
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08  

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08  

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07  

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08  
    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07  
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07  
  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08  

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09  

    Amtshaftungsklage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen wegen

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06  

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05  

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05  

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 U 1286/05  

    Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug, Bemessungsfaktoren für das Ob

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 239/09  
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 18 U 189/07  

    Entschädigungspflicht wegen Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum -

  • LG Hagen, 07.11.2007 - 10 O 95/07  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10  

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- ? wegen

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11  

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 ? wegen

  • LG Koblenz, 16.03.2006 - 1 O 556/04  

    Staatshaftung: Entschädigung für eine lang andauernde gemeinschaftliche

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 400/07  
  • LG Detmold, 02.11.2006 - 9 O 629/05  
  • KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11  

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen menschenrechtswidriger

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