Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- damm-legal.de
§ 31 BGB, §§ 14 Abs. 6 und § 15 Abs. 5, 6 MarkenG, Art.9 Abs. 1 b, 14 Abs. 2, 98 Abs. 2 GMV
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für einen markenrechtlichen Verstoß der GmbH persönlich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für fahrlässige begangene Markenverletzung auf Weisung des Gesellschafters - "Miss 17"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
"Miss 17"
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Markenverletzung
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Geschäftsführerhaftung für Markenverletzung der GmbH
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
GmbH-Geschäftsführerhaftung für Markenverletzungen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.11.2004 - 312 O 639/04
- OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2006, 182
- BB 2006, 629
Wird zitiert von ... (15)
- KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de, Rn 34; BGH GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg, Rn 32; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 182;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 2.19.2.20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, Kap. 14, Rn 23).
Ohne eigene Kenntnis von Wettbewerbsverstößen bzw. Markenrechtsverletzungen der Gesellschaft ist in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens angenommen worden, wenn er sich (durch dauerhafte Ortsabwesenheit) bewusst der Möglichkeit zur Kenntnis- und Einflussnahme entzogen hat (vgl. OLG Nürnberg GRUR 1983, 595; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 240; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 182).
- OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Auslegung und Umfang eines Gebrauchsmusterschutzanspruches für Tintenpatronen - …
Zum Schadensersatz verpflichtet war bzw. sind ohne weiteres die Beklagte zu 1. und die Beklagten zu 4. und zu 6. als diejenigen Unternehmen, die den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Tintenpatronen schuldhaft veranlasst, durchgeführt oder gefördert haben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182). - LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
Patentrecht
Die Beklagten zu 2) und zu 3) haften aufgrund ihrer Geschäftsführerstellung als Mittäter (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182 - Miss 17) gemäß § 831 BGB persönlich in demselben Umfang wie die Beklagte zu 1).
- LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
MPEG2-Standard
Die Beklagten zu 2) und zu 3) haften aufgrund ihrer Geschäftsführerstellung als Mittäter (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182 - Miss 17) gemäß § 831 BGB persönlich in demselben Umfang wie die Beklagte zu 1). - OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06 Zum Schadensersatz verpflichtet war bzw. sind ohne weiteres die Beklagte zu 1. und die Beklagten zu 4. und zu 6. als diejenigen Unternehmen, die den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Tintenpatronen schuldhaft veranlasst, durchgeführt oder gefördert haben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182).
- LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 345/05 Die Beklagten zu 2. und 3. haften auf Grund ihrer Geschäftsführerstellung als Mittäter (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182 - Miss 17) gemäß § 831 BGB persönlich in demselben Umfang wie die Beklagte zu 1. Entsprechend sind die Beklagten der Klägerin gemäß Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG zur Unterlassung verpflichtet.
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 6 O 605/06
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch einer hessischen …
Er muss sich das Wissen der Personen zurechnen lassen, die er bewusst eigenverantwortlich für sich handeln lässt (§ 166 I BGB analog; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 198, 199 - Verantwortlichkeit; OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182, 183 - Miss17). - OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 44/06 Zum Schadensersatz verpflichtet war bzw. sind ohne weiteres die Beklagte zu 1. und die Beklagten zu 4. und zu 6. als diejenigen Unternehmen, die den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Tintenpatronen schuldhaft veranlasst, durchgeführt oder gefördert haben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182).
- LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 348/05 Die Beklagten zu 2. und 3. haften auf Grund ihrer Geschäftsführerstellung als Mittäter (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182 - Miss 17) gemäß § 831 BGB persönlich in demselben Umfang wie die Beklagte zu 1. Entsprechend sind die Beklagten der Klägerin gemäß Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG zur Unterlassung verpflichtet.
- OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
Vollstreckung einer Verpflichtung zur Rechnungslegung
Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Geschäftsführer einer GmbH aufgrund seiner satzungsgemäßen Funktion in der Regel selbst Täter und nicht nur Gehilfe ist (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182, 183 - Miss 17;… Kühnen, a.a.O., Rdnr. 743). - LG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4b O 209/06
Elektronenstrahl-Therapiegerät
- LG Düsseldorf, 19.03.2009 - 4b O 26/09
Einzugsvorrichtung für Schubladen
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 4b O 81/08
Verpackungsschaumpolster
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 4b O 192/08
Verpackungsschaumpolster II
- LG Düsseldorf, 19.03.2009 - 4b O 308/07
Möbelscharnier
