Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei Wiederaushändigung von Waren nach Grenzbeschlagnahme durch den Zoll
- Justiz Hamburg
§ 269 Abs 3 ZPO, § 42 GeschmMG, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB
Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei Wiederaushändigung von Waren nach Grenzbeschlagnahme durch den Zoll
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Herstellerin hat bei Rücknahme einer Unterlassungsklage Kosten zu tragen, wenn nur kurzzeitig konkrete Gefahr einer Schutzrechtsverletzung bestand
