Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei Wiederaushändigung von Waren nach Grenzbeschlagnahme durch den Zoll

  • Justiz Hamburg

    § 269 Abs 3 ZPO, § 42 GeschmMG, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB
    Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei Wiederaushändigung von Waren nach Grenzbeschlagnahme durch den Zoll

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Herstellerin hat bei Rücknahme einer Unterlassungsklage Kosten zu tragen, wenn nur kurzzeitig konkrete Gefahr einer Schutzrechtsverletzung bestand

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