Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 03.12.2002 - 312 O 465/02
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04  

    Windsor Estate

    Überwiegend wird angenommen, dass die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz mit dinglicher Wirkung erfolgt (OLG München NJW-RR 1997, 1266, 1267; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 181, 182; Fezer aaO § 30 Rdn. 7; Starck, WRP 1994, 698, 702; a.A. Lange aaO Rdn. 1408).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 5/03  

    Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung beim EU-Parallelimport von Arzneimitteln

    In einem vorangegangenen Rechtsstreit gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) hat die Klägerin mit der Beanstandung, die Beklagten hätten aus Portugal das "ZOMIG"-Arzneimittel parallelimportiert und nach Umkennzeichnung in "Mi-xxxx" in Deutschland vertrieben, die beiden hiesigen Beklagten u. a. auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen.

    In dem anderweitigen Rechtsstreit (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) habe es wegen der Umkennzeichnung des parallelimportierten "ZOMIG"-Arzneimittels in "Mi-xxxx" zwischen den Parteien einen Schriftwechsel gegeben (Anlagen B 2-3), sie (die Beklagten) hätten die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und ausdrücklich zur Geschäftsgrundlage gemacht, dass keine Ansprüche "aus der Marke Zolmig geltend gemacht" würden (Anlage B 2).

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