Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden

  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 7 LPartG, § 1742 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden

  • Deutsches Notarinstitut

    LPartG § 9 Abs. 7
    Keine Adoption durch Lebenspartner eines zuvor vom anderen Lebenspartner adoptierten Kindes - Verbot der "Kettenadoption"

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  • lesbe.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Adoptionsverbot für Homosexuelle verfassungswidrig // Richter legen Karlsruhe die Frage zur Entscheidung vor

  • ndr.de (Pressebericht, 27.01.2011)

    Mehr Adoptionsrechte für Homo-Paare?

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  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamburg hält Sukzessivadoptionsverbot für Homosexuelle für verfassungswidrig - Gericht legt BVerfG Frage zur Vereinbarkeit des Verbots der Annahme des Adoptivkindes eines Lebenspartners mit dem Recht auf Gleichbehandlung vor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Es ist einem Lebenspartner verwehrt, ein zuvor durch seinen Partner adoptiertes nichtleibliches Kind zu adoptieren

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1104
  • FamRZ 2011, 1312



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG - 1 BvL 1/11 (anhängig)  

    Homo-Rechte: Bei Adoption hört Gleichstellung auf

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2010 - 2 Wx 23/09 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden gemäß § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6. Juli 2009 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 25 T 758/10  
    Das Fehlen der Elternstellung würde regelmäßig dem Kindeswohl widersprechen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Dezember 2010, - 2 Wx 23/09 - ; Stüber, Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, FamRZ 2005, 574, 577).
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