Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen tätiger Bekleidungshäuser des gleichen Unternehmens
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.05.2007 - 315 O 250/06
- OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2008, 342
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 270/07
Zur Verwechslungsgefahr bei der Werbung in abgegrenzten Wirtschaftsräumen tätiger …
Weitere Werbeaktivitäten der hiesigen Antragstellerin führten zu Verfügungsverfahren, in denen die Antragstellerin vom Landgericht jeweils zur Unterlassung verurteilt und in denen die Berufung jeweils zurückgewiesen wurde, so mit den Senatsurteilen umgekehrten Rubrums vom 17. Januar 2008 (3 U 142/07 und 3 U 143/07) und vom 24. Januar 2008 (3 U 129/07 und 3 U 130/07). - LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
Schleich GmbH ./. Schleich
Die Duldung der Benutzung eines jüngeren bürgerlichen Namens im Geschäftsverkehr ist dem älteren Namensträger trotz Verwechslungsgefahr zuzumuten, wenn der jüngere Namensträger an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 342, 343 - powered by P & C).
