Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung von TFT-Displays im Internet unter nicht eindeutiger Preisangabe - Zurechnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Verlinkung auf "Online-Shop"

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    TFT-Display

  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Preisangaben im Online-Shop - TFT-Display

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisangaben bei Online-Angeboten

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Preisangaben des Internet-Versandhandels

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
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  • RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuer und Versandkosten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 6, 4 Abs. 4 PAngV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Fernansatzrecht: TFT-Display-Entscheidung; Allgemeines Zivilrecht, Internetrecht

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Genügt im Internet ein Hinweis auf die Mehrwertsteuer ?

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Angaben zur Mehrwertsteuer auf Internetseite

  • urteilsticker.de (Zusammenfassung)

    Preisangaben bei Bildschirmangeboten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Media-Saturn-Holding ist nur für Verstöße gegen Preisangabenverordnung auf unternehmenseigener Webseite, nicht aber auf verlinkten Seiten der regionalen Media-Märkte verantwortlich

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 30.03.2004 - 407 O 31/04
  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04

Zeitschriftenfundstellen

  • K&R 2005, 522



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 32/10  

    Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel

    Selbst wenn sie aber rechtlich, soweit sie gesondert zu berechnen oder zu pauschalieren sind, in den Endpreis nicht einzubeziehen sein sollten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 -5 U 72/04), gehen die Kunden nicht davon aus, dass sie solche Kosten zusätzlich übernehmen müssen, wenn diese nicht erwähnt werden.
  • LG Hamburg, 12.01.2006 - 327 O 655/05  

    Die Klägerin veräußert unter ihrer Geschäftsadresse in Hamburg Waren der

    Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß (OLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005, 5 U 72/04 "TFT-Display"; Magazindienst 2005, 1197).
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