Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • JurPC

    Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 91 a, 321 a ZPO
    Antwortpflicht des Abgemahnten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 91 a, 321 a ZPO
    Abmahnung: keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten [Wettbewerbsrecht]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Beantwortung einer Abmahnung; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, außergerichtlich auf eine irrtümliche Abmahnung zu reagieren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ist die Abmahnung rechtlich oder sachlich unberechtigt, muss der Abgemahnte hierauf nicht hinweisen; der Abmahner trägt die Verfahrenskosten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine "Antwortpflicht" bei unberechtigter Abmahnung

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Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 159 (Ls.)
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