Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 91a ZPO; § 321a ZPO
Keine "Antwortpflicht” wenn zu Unrecht abgemahnt wird - openjur.de
- Justiz Hamburg
Gehörsrüge: Pflichten des Gerichts im Zusammenhang mit Parteivorbringen; Antwortpflicht eines Abgemahnten
- JurPC
Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 91 a, 321 a ZPO
Antwortpflicht des Abgemahnten - Kanzlei Prof. Schweizer
Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 91 a, 321 a ZPO
Abmahnung: keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten [Wettbewerbsrecht] - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der unterbliebenen Beantwortung einer Abmahnung; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, außergerichtlich auf eine irrtümliche Abmahnung zu reagieren
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ist die Abmahnung rechtlich oder sachlich unberechtigt, muss der Abgemahnte hierauf nicht hinweisen; der Abmahner trägt die Verfahrenskosten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine "Antwortpflicht" bei unberechtigter Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht bei Abmahnung
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Keine Antwortpflicht bei Abmahnung
Besprechungen u.ä.
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)
Antwortpflicht auf eine Abmahnung
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2009, 159 (Ls.)
