Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 235/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 307, 308, 309 BGB; §§ 176, 174 VVG; § 1 UKlaG
    Zu gegenüber Verbrauchern unwirksamen Klauseln bei der Abwicklung von Verträgen über Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundenen Rentenversicherungen und Rentenversicherungen

  • Justiz Hamburg

    § 1 UKlaG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 308 Nr 7b BGB, § 309 Nr 5b BGB, § 309 Nr 12a BGB, § 174 Abs 4 VVG, § 176 Abs 4 VVG
    Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen betreffend den Rückkaufswert und die Abschlusskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Transparenz der AVB für Lebensversicherungsverträge hinsichtlich der Ermittlung des Rückkaufswerts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Versicherungsklauseln gekippt: 12 Milliarden Euro sind zu erstatten

  • vzbv.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Versicherer sollen Kunden bei unwirksamen Vertragsklauseln informieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versicherung kann Verwendung intransparenter Geschäftsbedingungen auf Basis alten Rechts für Altverträge untersagt werden




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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10  

    Unwirksame Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz // Teilweise

    Die ab dem 01.01.2008 geschaffene Rechtslage führe nicht dazu, dass die Wiederholungsgefahr ohne Zutun der Beklagten entfalle (a. A. Hans. OLG Hamburg, Urteile vom 27.07.2010 - 9 U 233/09 - 9 U 235/09, 9U 236/09 und 9 U 20/10).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09  
    Sie müssen, um den ihnen vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben gerecht werden zu können, über eine Ausstattung verfügen, die sie in den Stand versetzt, typische und durchschnittlich schwierige Gesetzesverstöße zu erkennen und zu verfolgen (BGH, aaO; ebenso ausdrücklich auch OLG Hamburg, Urt. v. 27. Juli 2010 - 9 U 235/09 -, das nur deswegen die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten ausnahmsweise bejaht hat, weil es sich im zu entscheidenden Fall "offenkundig um eine schwierige Materie" gehandelt hat; UA 20).
  • LG Stuttgart, 05.10.2010 - 20 O 87/10  

    Transparenz von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Kapitallebens- und

    Die Kammer vermag sich jedenfalls unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles insoweit nicht der vom HansOLG Hamburg in seinen Urteilen vom 27.07.2010 (Az. 9 U 233/09, 9 U 235/09, 9 U 236/09 und 9 U 20/10) vertretenen Auffassung anzuschließen.
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