Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 826 BGB; §§ 55 Abs. 2 Nr. 1, 55 Abs. 1, 49 Abs. 3, 49 Abs. 1, 26 Abs. 3, 26 Abs. 1 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
    Zur Frage der gezielten Behinderung durch eine Markenanmeldung; keine ernsthafte Markenbenutzung durch Abgabe von mit Marke gekennzeichneten Werbegeschenken

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 5 UWG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 3 MarkenG, § 49 Abs 1 MarkenG, § 49 Abs 3 MarkenG, § 55 Abs 1 MarkenG, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Unlauterer Wettbewerb: Markenanmeldung als gezielte Behinderung; ernsthafte Markenbenutzung bei Abgabe von mit einer Marke gekennzeichneten Werbegeschenken

  • JurPC

    Markenbenutzung durch Abgabe von Werbegeschenken mit Markennamen

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  • aufrecht.de

    Werbegeschenk mit fremder Marke

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Keine ernsthafte Benutzung einer Marke mit Werbemitteln

  • it-recht-kanzlei

    "Spirit of Commerce" - sittenwidrige Behinderung durch Markenanmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der gezielten Behinderung i.S. von § 4 Nr. 10 MarkenG; Benutzung einer Marke durch Abgabe von Waren als Werbegeschenk

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 826 BGB; §§ 26 Abs. 1, Abs. 3; 49 Abs. 1, Abs. 3; 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Werbegeschenk mit fremder Marke stellt keine "ernsthafte Markenbenutzung” dar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Markennutzung per Werbegeschenk

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsbehinderung per Markenanmeldung

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  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 3, § 4 Nr. 10, § 5 UWG; § 26 Abs. 1, § 26 Abs. 3, § 49 Abs. 1, § 49 Abs. 3, § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Verwendung als Werbegeschenk keine ernsthafte Markenbenutzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abgabe einer mit Marke gekennzeichneter Ware lediglich als Werbegeschenk stellt keine ernsthafte Markenbenutzung dar

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 379
  • GRUR-RR 2012, 135 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11  
    Dazu gehört es auch, eine eigene Markenreihe zu erweitern (BGH GRUR 2005, 581 (582) - The Colour of Elégance; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 379, Volltext in BeckRS 2010, 15826 ­ Metro) oder durch die Anmeldung sogenannter Vorratsmarken einen zukünftigen Markenbedarf zu decken; jedermann muss seinen zukünftigen Markenbedarf absichern können, bevor er kostspielige und aufwändige Marketingaktivitäten entwickelt (Jordan, FS Helm, 2002, S. 187 (192 f.)).

    Dem Anmelder ist bei der Gestaltung seines Tätigkeitsbereichs unter Lauterkeitsaspekten ein eher weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen, weil es sich dabei um von vielen ungewissen zukünftigen Faktoren abhängige unternehmerische Entscheidungen handelt, die es nahelegen, ,,auf Nummer sicher" zu gehen und ,,auf breiter Front" zu agieren (OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 379, Volltext in BeckRS 2010, 15826 ­ Metro, insoweit bestätigt in BGH GRUR 2012, 180).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10  

    Werbegeschenke

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 379).
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