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OLG Hamburg, 29.09.2010 - 12 UF 163/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Umgangsrecht: Bedeutung des persönlichen Umgangs des Kindes mit beiden Elternteilen und befristeter Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Vaters
- Justiz Hamburg
§ 1684 BGB, Art 6 Abs 2 S 1 GG
Umgangsrecht: Bedeutung des persönlichen Umgangs des Kindes mit beiden Elternteilen und befristeter Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Vaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 03.11.2008 - 350 F 276/06
- OLG Hamburg, 29.09.2010 - 12 UF 163/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 822
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 12 UF 163/08
Es ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten, aber umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu im aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfGE 31, 194).Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schutz des Kindes im Einzelfall dies erfordert, um eine Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung des Kindes abzuwehren (BVerfGE 31, 194).
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 12 UF 163/08
Das Umgangsrecht ist für das Kind eine Mittel, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (BVerfG FamRZ 2004, 1456).